Frage
Ich bin Heilpraktikerin, medizinische Masseurin und Lymphtherapeutin und beabsichtige eine Praxis zu eröffnen und mit „mir selbst“ zu teilen. Die Räumlichkeiten werden so sein, dass ich die Krankenkassenzulassung für die Heilmittel „klassische Massagetherapie“ und „manuelle Lymphdrainage“ voraussichtlich bekomme. Meine Absicht ist es, meine Praxis beispielsweise an den Tagen Mo/Di und Mi als Massagepraxis zu führen und am Do und Fr als Praxis für Naturheilkunde. Die Praxis besitzt zwei Eingänge. Der eine bekommt ein Praxisschild für die Massagepraxis mit entsprechenden Öffnungszeiten und der andere ein Praxisschild mit Öffnungszeiten für die Heilpraktikerpraxis. Meine Frage ist nun, ob es erlaubt ist einen der vorhandenen Massagepraxisräume auch als Heilpraktikern zu nutzen - eben nur an unterschiedlichen Tagen? Oder brauche ich einen zusätzlichen fünften Raum, welchen ich nur als Heilpraktikerin nutze?