Logopädische Praxis plus Anstellung im Kindergarten?
Frage
Ich möchte mich als Logopädin selbständig machen. Vorerst möchte ich eine Privatpraxis gründen, ohne die Kassenzulassung zu beantragen. Darüber hinaus möchte ich einen halben Tag in einen Kindergarten gehen möchte, um dort zu behandeln. Darf ich dies ohne Kassenzulassung? Ich würde auf Privatrezept des Arztes behandeln und vom Kindergarten angestellt werden auf Minijob-Basis (450 Euro). Des Weiteren würden die Eltern die Differenz zum Privatsatz (derzeit ca. 55 Euro/Therapie) selbst bezahlen. Kann ich diesen Plan so realisieren? Ist Scheinselbstständigkeit hier ein Thema? Gäbe es Alternativen?
Antwort
Grundsätzlich ist das Vorhaben durchführbar. Bezüglich einer Scheinselbständigkeit ist jedoch entscheidend WER Ihr Auftraggeber ist. Die Eltern oder eben der Kindergarten. Die Finanzierung Ihrer Leistung sowohl über eine abhängige Beschäftigung im Kindergarten sowie einer Selbstständigkeit für dieselbe Leistungserbringung kann und wird sehr wahrscheinlich tatsächlich zu einer Scheinselbständigkeit führen, da Sie in die Arbeitsorganisation des Kindergartens eingebunden sind und Anweisungen Ihres Arbeitgebers zu beachten haben. Beantragen Sie in jedem Falle daher bei dieser Variante ein „Statusfeststellungsverfahren“, siehe: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/05_woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen/woran_sie_echte_selbststaendigkeit_erkennen_node.html
Alternativ beauftragt Sie der Kindergarten in Gänze auf selbständiger Basis und regelt die Teilfinanzierung über die Eltern der betreffenden Kinder (Ihr Angebot als Selbständige muss sich dann noch auf andere potentielle Auftraggeber erstrecken) oder der Kindergarten stellt Sie für den gesamten Umfang mit entsprechender Gehaltszahlung abhängig beschäftigt ein.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2018
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