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Logopädische Praxis eröffnen: Kosten? Beratung?

Frage

Ich möchte eine logopädische Praxis eröffnen, ggf. auch eine Gemeinschaftspraxis. 1. Mit welchen Kosten muss ich monatlich/jährlich an Sozialabgaben etc. rechnen? 2. Wie viele Stunden muss ich mindestens selbständig sein (wenn ich eventuell noch eine Festanstellung nebenbei machen möchte)? 3. Wer ist Anlaufstelle bei Fragen zur Selbständigkeit in der Logopädie, wenn der Berufsverband keine Auskunft geben will und nur auf Seminare verweist (wegen baldiger Mitgliedskündigung)?

Antwort

zu 1. Mit welchen Kosten muss ich monatlich/jährlich an Sozialabgaben etc. rechnen?
Ihre eigenen Sozialabgaben umfassen die gesetzliche Rentenversicherungspflicht (es sei denn Sie beschäftigen sozialversicherungspflichtige Angestellte) in Höhe entweder des halben Regelbeitrages (in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit wählbar: 271,62 Euro für 2016/Monat) oder des Regelbeitrages für Selbstständige über 543,24 Euro/Monat, siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/6_Wir_ueber_uns/02_Fakten_und_Zahlen/01_werte_der_rentenversicherung/werte_der_rv_node.html#doc183748bodyText1

Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind von der jeweiligen Krankenkasse abhängig und differieren daher ein wenig. Als grundsätzliche Kalkulationsgrundlage folgend einmal die derzeitigen Beiträge der DAK:
mit Krankengeldanspruch 16,1 %: mindestens 350,78 Euro/Monat bei Mindestbemessungsgrenze 2.178,75 Euro
mit Krankengeldanspruch 16,1 682,24 Euro/Monat bei Beitragsbemessungsgrenze 4.237,50 Euro

Die Kosten der Unfallversicherung bei der BGW liegen derzeit zwischen 130-180 Euro im Jahr.

Pflegeversicherung (siehe Ausführung zur Krankenversicherung) zwischen 100-110 Euro, unterhalb der Mindestbemessungsgrenze: 51-110 Euro, siehe:
https://www.dak.de/dak/beitraege/Selbststaendige-1671154.html

zu 2. Wie viele Stunden muss ich mindestens selbständig sein (wenn ich eventuell noch eine Festanstellung nebenbei machen möchte)?

Im Westen Deutschlands sind mindestens 32 Std., im Osten 35 Std. in der Woche notwendig.

zu 3. Wer ist Anlaufstelle bei Fragen zur Selbständigkeit in der Logopädie, wenn der Berufsverband keine Auskunft geben will und nur auf Seminare verweist (wegen baldiger Mitgliedskündigung)?

Fragen zur Zulassung beantworten auch die Ansprechpartner im Zulassungsverfahren - also die Landesverbände der Krankenkassen.

Alle anderen Fragen beantworten Ihnen Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Heilmittelberufe.

Quelle: Christine Donner
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
November 2016

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