Antwort
Die aktuell gültigen Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes schreiben für die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis derzeit 30 Stunden vor:
„... Jede Heilmittelpraxis muss für 30 Stunden je Woche unter fachlicher Leitung stehen. Eine Praxis steht auch dann unter fachlicher Leitung, wenn die fachliche Leitung Hausbesuche oder Therapie in Einrichtungen nach § 11 Abs. 2 HeilM-RL abgibt. ...“
Bisher wurden die Zulassungsvoraussetzungen einseitig von der Kassenseite durch den GKV-Spitzenverband vorgegeben. Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde bestimmt, dass bis Mitte des nächsten Jahres ein bundesweit gültiger Rahmenvertrag zwischen den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringer und dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden muss, welcher auch die Zulassungsvoraussetzungen neu regelt. Der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. fordert hier z.B. die Aufhebung der 30-Stunden-Regelung für die fachliche Leitung.
Momentan sind jedoch tatsächlich 30 Stunden für die fachliche Leitung für eine Kassenzulassung vorgeschrieben.
Eine reine Privatpraxis können Sie ohne derlei Vorgaben eröffnen.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2019
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