Navigation

Logopädische Praxis: Mindestarbeitszeit pro Woche?

Frage

Ich habe auf dieser Seite über das Eröffnen einer logopädischen Praxis gelesen. Dort steht, dass man mindestens 32 Stunden pro Woche selbständig arbeiten muss. Woher kommt diese Vorgabe? Kann ich als Selbständige nicht auch selbst über meine Arbeitszeit bestimmen? Mit kleinen Kindern sind 32 Stunden vorerst gar nicht möglich. Selbständig arbeiten möchte ich aber trotzdem und hoffe, dass dies möglich ist.

Antwort

Die aktuell gültigen Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes schreiben für die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis derzeit 30 Stunden vor:
„... Jede Heilmittelpraxis muss für 30 Stunden je Woche unter fachlicher Leitung stehen. Eine Praxis steht auch dann unter fachlicher Leitung, wenn die fachliche Leitung Hausbesuche oder Therapie in Einrichtungen nach § 11 Abs. 2 HeilM-RL abgibt. ...“

Bisher wurden die Zulassungsvoraussetzungen einseitig von der Kassenseite durch den GKV-Spitzenverband vorgegeben. Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde bestimmt, dass bis Mitte des nächsten Jahres ein bundesweit gültiger Rahmenvertrag zwischen den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringer und dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden muss, welcher auch die Zulassungsvoraussetzungen neu regelt. Der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. fordert hier z.B. die Aufhebung der 30-Stunden-Regelung für die fachliche Leitung.

Momentan sind jedoch tatsächlich 30 Stunden für die fachliche Leitung für eine Kassenzulassung vorgeschrieben.

Eine reine Privatpraxis können Sie ohne derlei Vorgaben eröffnen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben