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Logopädin: nebenberuflich Privatpatienten behandeln?

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Frage

Ist es möglich, dass ich neben meiner Vollzeitbeschäftigung als Dozentin an einer Logopädie-Fachschule (somit sozialversicherungspflichtig abgedeckt) auch eine einzige private Patientin logopädisch behandle? Also meine Leistungen auf ärztliche Verordnung privat in Rechnung stelle - ohne eine Praxis mit Gewerbe, Räumlichkeiten etc. zu gründen? Wenn ja, welche Behördengänge muss ich machen?

Antwort

Grundsätzlich ist dies möglich, da bei Privatpatienten keine räumlichen Vorgaben gemacht werden.

Zu beachten ist folgendes:

  1. Anmeldung der selbständigen freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt - berücksichtigt werden die Einnahmen lediglich bei der Einkommensteuer.
  2. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg, Tel.: 040/ 20207-0, Internet.
  3. Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung.

Aufgrund des geringen Umfanges werden in Ihrem Fall weder für die Kranken- noch für die Rentenversicherung weitere Beiträge fällig.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
September 2019

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