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Kinesiologische Beratung in osteopathischer Praxis anbieten?

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Frage

Ich arbeite als Physiotherapeutin (angestellt), Yogalehrerin (selbständig) und möchte nun als Kinesiologin beginnen zu arbeiten (ebenfalls selbständig). Da ich keine eigenen Räume für die Kinesiologie finde, habe ich bei einem Osteopathen, der gleichzeitig Heilpraktiker ist, angefragt. Allerdings wissen wir beide nicht, ob das so einfach geht. Ich würde die Räumlichkeiten für kinesiologische Beratungen von ihm nutzen, wenn er nicht da ist und würde stundenweise Miete bezahlen. Wäre das so in Ordnung?
Eine weitere Frage hat sich noch gestellt, ob ich in den Zeiten, wo ich die Räume bei ihm nutze, auch physiotherapeutische Behandlungen auf Privatrezept durchführen kann. Dafür würde ich ihm auch Miete bezahlen und selbst die Rechnung an meine Patienten schreiben. Es könnte z.B. so aussehen, dass ich an einem Vormittag oder Nachmittag zwei oder drei kinesiologische Beratungen habe und zwei Physio-Behandlungen. Würde das so gehen und was müssen wir unbedingt dabei beachten?

Antwort

Die Gesundheitsämter haben die Aufgabe, einen Blick auf sämtliche Gesundheitseinrichtungen zu legen. In den meisten Bundesländern ist damit eine Meldung der Tätigkeiten beim Gesundheitsamt verbunden. Die Ämter in Baden-Württemberg verzichten in vielen Fällen darauf. Der Vorsicht halber rate ich Ihnen dennoch zur An-/ Ummeldung der Tätigkeiten im beschriebenen Umfang; dann haben Sie dieser Pflicht in jedem Fall genüge getan.

Versäumen Sie nicht, Ihre nebenberuflichen Tätigkeiten Ihrem Arbeitgeber laut Arbeitsrecht zu melden.

Da Sie im Bereich der Kinesiologie lediglich Beratungen und keine Behandlungen durchführen, halten Sie sich auch hier an die Vorschriften.

Auch die Voraussetzungen als Physiotherapeutin im PKV/SZ Bereich erfüllen Sie.

Aus unserer Sicht steht Ihrem Vorhaben daher nichts entgegen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2019

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