Antwort
Ihrer Frage ist leider nicht Ihre Qualifikation und Ausbildung zu entnehmen.
Auf Grund der Art der Fragestellung gehe ich davon aus, dass Sie Physiotherapeut sind. Wenn dem so ist, lautet die Antwort: Ja, Sie dürfen grundsätzlich in Ihrer Privatwohnung ein separates Zimmer ausstatten, wenn Sie sich 1. beim Gesundheitsamt formlos unter Beilegung der Berufsurkunde mit Ihrer Tätigkeit anmelden, sowie 2. mit dem Bauamt zuvor über einen Nutzungsänderungsantrag eventuelle räumliche Anpassungen (vor allem mit Hinblick auf den Brandschutz und die Parkplätze vor Ort) vorgenommen haben.
Wenn Sie indes meinen, ob Sie einen Raum innerhalb einer Physiotherapiepraxis nutzen dürfen, die über eine Zulassung der Gesetzlichen Krankenkasse verfügt, lautet die Antwort: Wenn Sie Physiotherapeut sind oder zu den Heilmittelerbringern gehören, ist eine Nutzung möglich. Auch hier ist Ihre Tätigkeit dem Gesundheitsamt zu melden. Zudem ist ein Untermietvertrag mit der Praxis zu schließen, der unter schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgt.
Einer eigenen Zulassung durch Private Krankenkassen bedarf es nicht.
Sollte Ihre Frage auf eine andere Problematik abzielen, so konkretisieren Sie bitte Ihre Anfrage entsprechend.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2017
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