Ergotherapeutin: Kinder zuhause zu behandeln
Frage
Ich bin Ergotherapeutin und möchte gern als selbständige Ergotherapeutin ohne Praxis arbeiten. Hauptsächlich würde es mich interessieren, ob es möglich wäre, auf Selbstzahlerbasis Kinder zuhause zu behandeln. Wäre hier ein Privatrezept mit entsprechender Diagnosestellung und Behandlungsmethode möglich? Interessant wäre zugleich die Behandlung in der Kita oder Schule nach Absprache mit Eltern und der jeweiligen Einrichtung. Hintergrund wäre, hier Klienten zentrierter am „Ort des Geschehens“ aktiv zu sein.
Antwort
Die von Ihnen geplanten ergotherapeutischen Behandlungen können Sie entweder bei Vorliegen einer ärztlichen Privatverordnung durchführen oder wenn Sie die Heilpraktiker-Erlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie (HP Ergo) haben.
In beiden Fällen stellen Sie Ihre Leistung dem Patienten privat in Rechnung.
Als selbständige Ergotherapeutin ist grundsätzlich folgendes zu beachten:
- Sie melden sich an beim Finanzamt mit selbständiger Steuernummer.
- Sie benötigen eine Berufs-Haftpflichtversicherung.
- Sie sind pflichtversichert in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg, Tel.: 040/ 20207-0.
- Thema Rentenversicherung: Jeder selbständige Ergotherapeut ist grundsätzlich pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung Bund, kann in den ersten drei Jahren zwischen drei Beitragsarten wählen und sich befreien lassen, wenn er selbst einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten beschäftigt oder nachweisen kann, dass die Behandlungen unabhängig von ärztlichen Verordnungen durchgeführt werden (nur zulässig bei Heilpraktiker-Erlaubnis beschränkt auf den Bereich Ergotherapie).
Denken Sie zudem an Ihre Krankenversicherung. Je nach Umfang der Selbständigkeit und weiteren Beschäftigungen ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten. Diese klären Sie am besten direkt mit Ihrer Krankenversicherung.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Oktober 2018
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