Frage
Ich möchte gewerbliche Räume kaufen - für eine psychotherapeutische Praxis. Es handelt sich um das Erdgeschoss einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine Kassenzulassung von der KV habe ich. Die Räume sind als Büroräume in der Teilungserklärung ausgewiesen. Meine Fragen: a) Kann ich als Büroräume ausgewiesene Räume als psychotherapeutische Praxis nutzen? b) Müssen die Eigentümer der anderen Wohnung befragt werden, ob sie einverstanden sind bzw. muss in der Teilungserklärung explizit erwähnt werden, dass die (vormals) Büroräume (= gewerblich) jetzt als Psychotherapie-Praxis betrieben werden soll?