Navigation

Bachelor of Science in Psychologie: freiberufliche pferdegestützte Arbeit anbieten?

Frage

Ich habe einen Bachelor of Science in Psychologie. Falle ich bereits unter die freiberuflichen Berufe? Wie sieht es aus, wenn ich emotional pferdegestütztes Arbeiten anbiete? Wo muss ich mich steuerlich verorten?

Antwort

Im § 18 EStG sind die Psychologeninnen und Psychologen zwar nicht explizit genannt; sie zählen allerdings zu den Freien Berufen, wenn sie auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig sind. In diesem Fall handelt es sich um eine dem Katalogberuf der Ärztin und des Arztes ähnliche heilberufliche Tätigkeit.

Die Rechtsprechung erwartet hierfür den Abschluss der „Diplom-Psychologin“ bzw. des „Diplom-Psychologen“. In Deutschland gelten nur der Master und das Diplom als gleichwertig. Im Einzelfall kann ein Bachelorabschluss ausreichend sein, wie beispielsweise im wirtschaftsberatenden Bereich. Dies muss individuell geprüft werden. Nach aktueller Einschätzung müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Dies gilt auch für das emotional pferdegestützte Arbeiten.

Bitte beachten Sie: die abschließende Einstufung liegt beim zuständigen Finanz- bzw. Gewerbeamt. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit diesen Stellen auf.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)

Stand:
März 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben