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Ärztin: nebenberuflicher Verkauf von Stethoskopen?

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Frage

Ich bin angestellte Ärztin im öffentlichen Dienst. Darf ich als Nebentätigkeit ein Gewerbe zum Onlineverkauf von digitalen Stethoskopen anmelden? Oder muss ich dafür eine besondere Medizintechnik-Firma gründen? Ich beabsichtige mich nur auf ein Produkt einer Herstellerfirma zu spezialisieren.

Antwort

Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) schließt den Verkauf von digitalen Stethoskopen nicht aus, so dass Sie keine „besondere“ Medizintechnik-Firma dafür gründen müssen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2019

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