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Ärztin: nebenberuflicher Verkauf von Stethoskopen?

Frage

Ich bin angestellte Ärztin im öffentlichen Dienst. Darf ich als Nebentätigkeit ein Gewerbe zum Onlineverkauf von digitalen Stethoskopen anmelden? Oder muss ich dafür eine besondere Medizintechnik-Firma gründen? Ich beabsichtige mich nur auf ein Produkt einer Herstellerfirma zu spezialisieren.

Antwort

Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) schließt den Verkauf von digitalen Stethoskopen nicht aus, so dass Sie keine „besondere“ Medizintechnik-Firma dafür gründen müssen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2019

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