Navigation

Übersetzerin: übersetztes Buch veröffentlichen?

Frage

Ich bin freiberufliche Übersetzerin und möchte ein von mir übersetztes Buch bei einem Online-Händler veröffentlichen. Ich verfüge über einen Vertrag mit der Autorin/ über die Veröffentlichungsrechte. Kann ich das Buch „innerhalb“ meiner freiberuflichen Übersetzertätigkeit veröffentlichen?

Antwort

Die Tätigkeit einer Übersetzerin ist den freien Berufen gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnen. Zur freiberuflichen Einstufung ist es jedoch erforderlich, dass die Einnahmen für den jeweiligen Katalogberuf typisch sind. Da Sie ihre Einnahmen aus der Veröffentlichung eines Buches erzielen werden, kann davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um die typischen Einnahmen aus einer Übersetzungsdienstleistung handelt. Dies würde dann bedeuten, dass für die Buchveröffentlichung ein Gewerbe angemeldet werden müsste.

Für Schriftsteller kann unter bestimmten Umständen der Vertrieb eigener Werke freiberuflich sein. Zu prüfen wäre jedoch, inwieweit es sich bei Ihrer Tätigkeit überhaupt um eine „schriftstellerische Tätigkeit“ nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handelt. Hierzu wurde in einem Urteil der Übersetzer als schriftstellerisch tätig befunden, wenn wichtige Werke der gegenwärtiger Weltliteratur, insbes. Lyrik, ins Deutsche übertragen wurden, da eine solche Übersetzung „eine eigenschöpferische Leistung, die darin besteht, dass der Übersetzer die inhaltlichen und formalen Gedanken des Autors in einer Weise in die andere Sprache überträgt, dass Atmosphäre und Aussage des Werkes entsprechend den Möglichkeiten der anderen Sprache erfasst werden“ beinhaltet (vgl. BFH v. 30.10.1975 - IV R 142/72, BStBl. II 1976, 192). Bei sonstigen Übersetzungstätigkeiten wird das Vorliegen einer schriftstellerischen Tätigkeit durch den Bundesfinanzhof verneint, da die eigenschöpferische Leistung geben sein müsste und diese aufgrund der Bindung an den jeweiligen Text nicht (ausreichend) besteht und nicht den Gesamtcharakter einer Übersetzung prägt.

Es ist zu empfehlen Ihre Einnahmen aus dem Verkauf der Bücher strikt von den freiberuflichen Einnahmen durch Übersetzungen zu trennen, um eine „Infizierung“ des freiberuflichen Einkommens zu vermeiden. Für nähere Informationen zur Trennung der Einnahmen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Beachten Sie außerdem, dass die Einstufung (Freier Beruf - Gewerbe) allein dem zuständigen Finanz- und Gewerbeamt obliegt und stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist.

Folgende Informationen könnten für Sie ebenfalls von Interesse sein:

Quelle: Hamid Rezai
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Gründungsberatung
Juli 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben