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eBook bei Onlline-Händler veröffentlichen: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich bin in Vollzeit als Angestellte tätig, würde jedoch gerne nebenberuflich bei einem großen Online-Händler ein eBook veröffentlichen. Bin ich in diesem Fall als Freiberufler tätig oder muss ich einen Gewerbeschein beantragen?

Antwort

Als Autorin sind Sie grundsätzlich freiberuflich tätig. Wenn Sie Ihr Buch selbst verlegen, besteht die "Gefahr" der Gewerblichkeit. Aber: Nach der geltenden Rechtsprechung führen Sie keinen Selbstverlag. Sehen Sie hierzu die geltende Rechtsprechung: Der Bundesfinanzhof stellt in Bezug auf eine Schriftstellerin das Folgende: Wenn die Schriftstellerin ihr Buch selbst verlegt und zum Beispiel auf Lesungen verkauft, beschränken sich Selbstverlag und Eigenvertrieb auf eine "der schriftstellerischen Tätigkeit dienende Funktion" und stellen keine "neue Erwerbsgrundlage" dar. "Die bloße Verwertung eigener schriftstellerischer Erzeugnisse im Rahmen des Üblichen ist ... in der Regel der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen". Erst wenn die "zu diesem Zweck geschaffene organisatorische Einrichtung" darüber hinaus geht und "eine neue Erwerbsgrundlage darstellt", wird die Autorin zur Gewerbetreibenden. Also z.B. dann, wenn sie die Verlagsarbeit von Angestellten oder Honorarkräften erledigen lässt, oder wenn das Verkaufen der eigenen Bücher zu einem "gewerblichen Massenvertrieb" wird (Aktenzeichen VIII R 111/71). Wenn Sie also bei einem Online-Händler veröffentlichen, bleibt Ihr Freier Beruf erhalten!

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird und kein Freier Beruf ist. Sie sehen also, auch aus dieser Sicht bleibt Ihre Freiberuflichkeit erhalten.

Quelle: Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
August 2015

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