Kompositionen: online verkaufen?
Frage
Ist der Online-Verkauf von Kompositionen gewerblich? Als Komponist möchte ich meine Arbeiten auch über eine Internetplattform verkaufen. Ich biete Beats (selbstgefertigte Instrumentalstücke mit ausreichender künstlerischer Schöpfungshöhe) auf einer fremden Plattform öffentlich an. Die Käufer erhalten das Nutzungsrecht für die Beats – ein unbegrenzter Mehrfachverkauf durch mich ist möglich. Die Käufer erhalten eine digitale Datei des Musikwerks oder sogar die Einzelspuren des Musikwerks, um sie beliebig zu nutzen oder zu verändern. Der Vertrag kommt zwischen mir und dem Käufer zustande. Die Plattform ist nicht Vertragspartner. Kann ich davon ausgehen, dass der ggf. massenhafte Verkauf der Rechte zur künstlerischen Tätigkeit gehört und nicht gewerblich ist? Ich sehe die Bereitstellung der digitalen Audiodateien als „Ausfluss der künstlerischen Arbeit", um meine Kompositionen überhaupt anbieten zu können, da sie ohne Audiodateien nicht hörbar sind.
Antwort
Die Tätigkeit als Komponist zählt grundsätzlich zu den Freien Berufen.
Der Verkauf Ihrer Nutzungsrechte stellt meiner Einschätzung nach eine gewerbliche Tätigkeit dar. Denn bei strenger Betrachtung steht nicht Ihr individuelles Kunstwerk im Vordergrund. Ihre Vertragspartner können Ihren Beat beliebig verändern und faktisch ein neues Musikwerk erstellen. Für ein Gewerbe spricht auch der massenhafte Verkauf über die Plattform.
Die abschließende Entscheidung liegt beim Finanz- bzw. Gewerbeamt. Nehmen Sie Kontakt zu diesen Stellen auf.
Nehmen Sie zudem Kontakt zur Künstlersozialkasse auf. Dort werden Sie aktuell Mitglied sein. Klären Sie, ob der von Ihnen geplante Verkauf Auswirkungen auf Ihre Mitgliedschaft haben könnte.
Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Stand:
April 2020
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