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Betriebswirt: Freiberufliche Tätigkeit als Unternehmensberater?

Frage

Ich habe vor zwei Jahren den Bachelor of Science in Betriebswirtschaftslehre erworben. Seit einem Jahr arbeite ich im Vertrieb für Human Resources Software. Nun möchte ich mich als Unternehmensberater, rundum das Thema Human Resources Software Auswahl, Einführung etc. selbständig machen. Kern der Arbeit wird es sein, Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Human Resources Abteilung zu beraten. Würde dies die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit erfüllen?

Antwort

Sie könnten sich für die Freiberuflichkeit auf den sog. beratenden Betriebswirt i.S.d. § 18 EStG berufen.

Für den beratenden Betriebswirt ist entscheidend, dass es sich um eine Beratung handelt. Diese Beratung muss sich auf mindestens einen betrieblichen Hauptbereich der Betriebswirtschaftslehre beziehen. Zu den klassischen Hauptbereichen der Betriebswirtschaftslehre gehören vor allem Unternehmensführung, Leistungserstellung (Fertigung von Gütern/Bereitstellung von Dienstleistungen), Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen. Ihr Angebot zählt durchaus zu einer dieser Bereiche der BWL.

Ob für den Freiberuflerstatus ein Bachelorabschluss in BWL ausreichend ist, ist in der Rechtsprechung leider noch nicht eindeutig geklärt und wird daher von den Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt. Im Bedarfsfall sollten Sie mit dem örtlich zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen.

Informationen zum beratenden Betriebswirt finden Sie zudem in der PRAXISHILFE: Beratender Betriebswirt als freier Beruf.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB

Stand:
März 2020

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