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Beratung und Gerätekonfiguration: freiberuflich oder gewerblich?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte gerne neben einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle in nahe Zukunft auch selbständig tätig werden. Das Tätigkeitsfeld wäre zum einen die Konfiguration/Parametrierung/Inbetriebnahme von Schutz- und Leittechnik von Geräten in Umspannwerken und zum anderen die Beratung, wie z.B. Geräteauswahl im Umspannwerk. Die Installation der Geräte im Umspannwerk wird nicht angeboten. Können Sie mir Informationen geben, wie ich vorgehen muss bzw. kann ich als Freiberufler arbeiten?

Antwort

Ob eine Tätigkeit als Freier Beruf oder Gewerbe eingestuft wird, ist u.a. von der Qualifikation des Einzelnen abhängig. Sind Sie Ingenieur oder können Sie eine entsprechende Qualifikation vorweisen, so kann Ihr Vorhaben als freiberuflich eingestuft werden. Zum Thema Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit empfehle ich Ihnen die Lektüre „Gründen – kurz und knapp: Freie Berufe“.

Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de

Stand:
Oktober 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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