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Beratung/Coaching in Lebenskrisen u.a. anbieten: Berufsbezeichnung?

Frage

Ich möchte mich nebenberuflich freiberuflich selbständig machen und Leistungen für Individuen und Gruppen anbieten wie Beratung/Coaching in Lebenskrisen, $$Beratung bei Partnerschaftskonflikten, Beratung bei Stress/Burn-out (auch prophylaktisch), inkl. Entspannungstraining, Beratung bei Motivationsproblemen. Ich bin Psychologe (M.Sc.) und derzeit Psychotherapeut in Ausbildung. Arbeiten würde ich auf Grundlage evaluierter psychologischer und psychotherapeutischer Theorien und Methoden. Würden o.g. Leistungen unter die freiberufliche Tätigkeit eines Diplom-/M.Sc.-Psychologen fallen? Und wie dürfte dann eine offiz. Berufsbezeichnung für Freiberuflichkeit aussehen: „Psychologischer Berater", „Psychologischer Coach", „Paartherapeut", „Psychologische Praxis"?

Antwort

Auf der Grundlage Ihres Hochschulabschlusses als Master of Science Psychologie können Sie sowohl unterrichtend als auch psychologisch beratend freiberuflich tätig werden im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Unterricht ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form. Sie können hierzu auch ein eigenes Lernprogramm entwickeln - in welcher Form auch immer (Vortrag, Seminar, Workshop usw.) - und damit die Anforderungen an die unterrichtende Tätigkeit erfüllen.

Von diesen unterrichtenden Tätigkeiten nach dem Einkommensteuerrecht ist Individualunterricht nicht ausgeschlossen. Werden jedoch die Kenntnisse nicht auf der Grundlage eines allgemein gültigen, im Einzelfall abwandlungsfähigen Lernprogramms vermittelt, sondern erfordert die Tätigkeit die Erarbeitung und Entwicklung eines auf die speziellen Bedürfnisse einer Person abgestellten Programms, handelt es sich nicht mehr um eine Lehrtätigkeit in organisierter und institutionalisierter Form, sondern um eine beratende Tätigkeit.

Sehen Sie hierzu die PRAXISHILFE: Lehrende, Trainer und Coaches – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit? (PDF, 101  KB)

Als Master of Science Psychologie können Sie ungeachtet der Vorbehalte beim Individualunterricht davon ausgehen, dass auch die Beratung und das Coaching einzelner Personen als freiberuflich anzusehen sind, sofern dies im Rahmen des Berufsbildes des Psychologen geschieht. Dazu wäre in der Anmeldung beim Finanzamt („Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ - auch online) eine Angabe zu machen wie „unterrichtende Tätigkeit und psychologische Beratung“. Das Formular mit Ausfüllhilfe finden Sie hier.

Die von Ihnen genannten Bezeichnungen für Ihre Tätigkeit sind zulässig. Was im Zusammenhang mit „Therapie“ nicht erlaubt ist, finden Sie in dieser Ausgabe des Ärzteblatts.

Zur Gründung in freien Berufen informiert das BMWi in der GründerZeiten Nr. 17: Existenzgründungen durch freie Berufe (PDF, 932  KB).

Zu Teilzeitgründungen informiert das BMWi-Existenzgründungsportal.

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
Okotber 2020

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