Antwort
Als Diplom-Psychologin und systemische Beraterin sind Sie freiberuflich tätig, wenn Ihre Tätigkeiten zum Berufsbild der Psychologin zählen. Werden Sie hingegen außerhalb der Psychotherapie tätig, so scheidet eine Freiberuflichkeit aus. Für die Freiberuflichkeit ist also eine Heilpraktikererlaubnis nicht zwingend erforderlich.
Wenn Sie auf dem Gebiet der Heilkunde tätig werden, so müssen Sie über die entsprechende Qualifikation verfügen.
Die freiberufliche Tätigkeit müssen Sie beim örtlich zuständigen Finanzamt anmelden.
Lesen Sie zum Thema: „Existenzgründungen durch freie Berufe“ - GründerZeiten Nr. 17.
Zum Thema „Steuern“ empfehle ich Ihnen die BMWK-GründerZeiten Nr. 09: Steuern.
Wie Sie „Rechnungen richtig erstellen“ finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.
Quelle:
Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Stand:
Januar 2021