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Pachtbeginn vor Restauranteröffnung: Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ab dem 1.4.2023 eröffne ich ein Restaurant. Ab dem 1.3.2023 bin ich Pächterin, zur Pacht gehört der Gastraum, der zum 1.4. mit Gewerbeanmeldung geöffnet wird, ein Seminarraum sowie eine Mietwohnung.

Meine Frage: Ab dem 1.3. möchte ich sowohl Seminarraum an wechselnde Personen/Vereine vermieten, sowie die Wohnung an einen festen Mieter (eventuell als Büroräume) vermieten (das erlaubt der Pachtvertrag). Ab wann beginnt mein Gewerbe? Zum 1.3. oder 1.4.?

Wichtig ist die Frage auch, weil ich noch angestellt bin und zum 31.3.23 kündigen will, bzw. eventuell zum 1.3. meinen Arbeitgeber über meine Pacht informieren muss?

Antwort

Ich empfehle Ihnen, die Gewerbeanmeldung zum 01.03.2022 umzusetzen. Ihren Ausführungen nach wird das Gewerbe auf mehrere Tätigkeiten ausgerichtet. Mit Aufnahme Ihrer Selbständigkeit und der Beendigung Ihres Anstellungsvertrages empfehle ich Ihnen, den aktuellen bestehenden Arbeitsvertrag zu prüfen, ob eine Nebentätigkeit in Ihrem aktuellen Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenn ja, ist es durchaus möglich, dass Sie zumindest die Zustimmung Ihres Arbeitgebers benötigen und demzufolge ist ein Austausch mit Ihrem Ansprechpartner des Arbeitgebers ratsam.


Quelle:
Sven Neumann
Diplom-Kaufmann

Stand:
November 2022

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