Navigation

Gründungsplanung: Voraussetzung für eine Businesspartnerschaft in Spanien?

Frage

Ich lebe in Deutschland und möchte mit meinem Partner ein Unternehmen in Spanien gründen. Die Idee ist, Food & NON-Food über E-Commerce zu verkaufen. Wir haben bereits alle Genehmigungen, um verkaufen zu können. Die Lieferungen werden zunächst von Spanien nach Mitteleuropa und dann in die gesamte Europäische Union erfolgen. Wie es aussieht, würden wir dann ein zweites Lager in Deutschland eröffnen, um die Transportkosten zu senken.

Mein Partner ist in Spanien als Selbständiger bei den Steuerbehörden registriert. Sowohl er als auch ich würden unseren Hauptberuf nicht aufgeben. Meine Fragen sind, was muss ich rechtlich tun, um diese Partnerschaft zu gründen und wo muss ich hingehen? Was muss ich steuerlich beachten, muss ich einen notariellen Vertrag machen?

Antwort

Bei Ihrem zukünftigen Geschäftsmodell gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Dies gilt insbesondere für die Art der Zusammenarbeit mit Ihrem Partner. Hier könnten Sie z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen, ohne dass Sie einen notariellen Vertrag benötigen. Sie könnten aber auch z.B. eine GmbH gründen, für deren Gründung der Gang zum Notar erforderlich ist. Insofern sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, optimal wäre einer, der sich sowohl im deutschen als auch im spanischen Recht auskennt.

Mit dem Rechtsanwalt sollten Sie auch klären lassen, ob es für Sie als Angestellter wegen der Selbstständigkeit möglicherweise Probleme geben könnte.

Hinsichtlich der steuerlichen Fragen sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt

Stand:
Juli 2021

Tipps der Redaktion

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben