Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Die Höhe Ihres Hinzuverdienstes kann Einfluss auf die Rentenzahlung haben. Unter Umständen fällt die Rentenzahlung sogar ganz weg. Letzteres kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine volle Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes gezahlt wird, sondern auch die Verhältnisse des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Es geht aus der Mail nicht hervor, ob Sie die Selbständigkeit nach dem Auslaufen der Erwerbsminderungsrente anstreben. Sollte das der Fall sein, empfehlen wir Ihnen mit dem Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Termin zu vereinbaren, denn auch als Gründer einer selbständigen Existenz können Sie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unterstützt werden. Wenn Ihre selbständige Tätigkeit zu Ihrem Krankheitsbild passt und Sie - statt arbeitslos zu sein - dadurch ins Erwerbsleben zurückfinden, erhalten Sie einen Gründungszuschuss.
Quelle: Ruth Rathsack
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oktober 2015
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