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Selbständig in Teilzeit: Förderung?

Frage

Im August habe ich ein Kleingewerbe angemeldet, was so auch erst mal bleiben soll, da ich zusätzlich noch einen Teilzeitjob mit 20 Std./Woche habe. Dieser Job ist jedoch befristet bis max. Herbst 2015. Aktuell verkaufe ich meine selbstgenähte Kinderkleidung über einen Onlineshop und ggf. auf Messen. Ich plane in den nächsten Jahren einen eigenen Laden aufzumachen, um nicht mehr in die Arbeitslosigkeit zu rutschen.

Da es doch mit Teilzeitjob etwas anstrengend ist, im Vorfeld für alles (Stoffe, Maschinen, etc.) alleine aufzukommen, nun meine Frage: Welche Möglichkeiten der Förderung habe ich? Gibt es für meinen Fall noch irgendwo die Möglichkeit Hilfen, Zuschüsse, etc. zu bekommen? Aktuell steht alles still, da mir das Kapital fehlt, ich möchte jedoch meinen Plan eines eigenen Geschäftes nicht aufgeben. Muss ich erst wieder arbeitslos sein, um ggf. eine Förderung zu erhalten?

Antwort

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die von Existenzgründern und bestehenden Unternehmen genutzt werden können, ohne dass eine Arbeitslosigkeit vorliegen muss. Eine Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln erfolgt in der Regel über eine Darlehensförderung. Zumeist wird nur die hauptberufliche Selbständigkeit gefördert. Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld gibt es ein Förderprogramm, welches genutzt werden kann, wenn die Selbständigkeit vorerst im Nebenerwerb ausgeübt sowie eine hauptberufliche Selbständigkeit angestrebt wird. Mit dem ERP Gründerkredit - StartGeld von der KfW können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www) oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.

Bei einem kleinen Finanzierungsbedarf könnte der Mikrokreditfonds Deutschland eine weitere Alternative für Sie sein. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Falls Sie sich für diese Förderung interessieren, sprechen Sie bitte mit einem Mikrofinanzierer, ob ein kleines Unternehmen im Nebenerwerb gefördert werden kann. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2014

Tipps der Redaktion:

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