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Gründungszuschuss: im Finanzplan wo eintragen?

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Frage

Ich mache mich selbständig und habe nun den Finanzplan soweit fertiggestellt. Es stellt sich nur noch die Frage, in welche Spalte ich beim Finanzplan den Gründungszuschuss (sechs Monate) eintragen muss.

Antwort

Der Gründungszuschuss stellt weder steuerlich noch betriebswirtschaftlich einen Betriebserlös dar. Bei der Finanzplanung findet er daher in der Gewinnprognose keine Berücksichtigung.

In der Liquiditätsprognose stellt er natürlich einen (umsatzsteuerfreien) Zahlungszufluss dar und muss berücksichtigt werden.

Bei der Kalkulation der Privatentnahmen gilt: Da der Gründungszuschuss steuerlich keinen Betriebserlös darstellt, erhöht er auch nicht ihr zu versteuerndes Einkommen und damit ihre Steuerlast. Bei der Kalkulation der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt dies aber nicht, da die Krankenkasse den Gründungszuschuss als Einkommen wertet. Die 300 Euro, die es extra/Monat zum bisherigen Arbeitslosengeld gibt, bleiben dabei aber nicht berücksichtigt.

Mehr Infos zum Gründungszuschuss finden Sie hier:
www.existenzgruender.de
www.arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de

Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
Februar 2016

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