Frage
Welche Fördermittel stehen zur Gründung einer Tierarztpraxis zur Verfügung? Bitte Darlehen- und Bürgschaftsvarianten anzeigen.
Welche Fördermittel stehen zur Gründung einer Tierarztpraxis zur Verfügung? Bitte Darlehen- und Bürgschaftsvarianten anzeigen.
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z. B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.
Suchen Sie eine Investitionsförderung zur Gründung Ihrer Tierarztpraxis, so kann ich Ihnen folgendes empfehlen:
Für Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf bis zu 100.000 Euro gibt es von der KfW den ERP-Gründerkredit - StartGeld. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Liegt Ihr Finanzierungsbedarf über 100.000 Euro, so gibt es von der KfW den ERP-Gründerkredit - Universell. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.kfw.de/067 oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.
Eine andere Fördermöglichkeit wäre der Mikromezzaninfonds-Deutschland. Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründer. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Informationen hierzu finden Sie auf nachfolgender Internetseite: http://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
Sie können auch Förderprogramme Ihres Bundeslandes Hessen zur Existenzgründung nutzen. So übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen Ausfallbürgschaften für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, sofern bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Ausführliche Informationen und die Kontaktdaten der Bürgschaftsbank Hessen finden Sie unter folgendem Link: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=44231e950e20cdb1fa3a201fa8ff95fc;views;document&doc=7104
Eine weitere Möglichkeit der Förderung sind die Förderprogramme der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Förderbank Hessens unter www.wibank.de/de/Themen/GruendenUndWachsen.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2015