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Gründungen aus einem Angestelltenverhältnis: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich befinde mich im Angestelltenverhältnis und habe eine Geschäftsidee. Für die Umsetzung dieser Idee benötige ich Zeit - mehr Zeit als mir an Freizeit zur Verfügung steht. Finanzielle Rücklagen habe ich keine. Ich könnte mich entlassen lassen und Arbeitslosengeld beziehen, aber gibt es auch eine andere Möglichkeit finanzieller Unterstützung für Gründungen aus einem Angestelltenverhältnis?

Antwort

Als Existenzgründer könnten Sie die Fördermöglichkeiten des Bundes und der Bundesländer nutzen. Die Förderungen können in Form von Zuschüssen oder Darlehen erfolgen. In der Regel wird nur eine hauptberufliche Selbständigkeit unterstützt. Die genauen Fördervoraussetzungen (wer gefördert werden kann, wie hoch die Förderung ist usw.) sind der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.

Aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen finden Sie zudem in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de (www) einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner finden. Zu den Förderprogrammen Sachsen berät u.a. die Sächsische Aufbaubank unter der Rufnummer 0351 4910 - 4910.

Allgemein möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass Sie aus Sicht der Agentur für Arbeit nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Sinne des Sozialgesetzbuch III haben, wenn Sie sich der Vermittlung zur Verfügung stellen.

Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2014

Tipps der Redaktion:

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