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Gründung nach dem Studium: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe Anfang dieses Jahres meinen Bachelor in Informatik abgeschlossen, direkt im Anschluss daran mein Master-Studium in Informatik begonnen und mich im Juni dieses Jahres nebenberuflich selbständig gemacht. Ich entwickle und vermarkte Software, was sich im Augenblick noch etwas schwer gestaltet, da ich noch keinen Kundenstamm aufgebaut habe. Meine Frage wäre nun, ob es irgendeine Förderung gibt, welche ich für Marketingmaßnahmen oder aber auch zur Überbrückung der Anfangskosten (Geschäftsreisen zu Kundenakquise etc.) nutzen könnte?

Antwort

Unser "ERP-Gründerkredit - StartGeld" bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihren Finanzbedarf zu decken.

Wir fördern mit diesem Darlehen tragfähige, auf Dauer angelegte, Vollexistenzen. Da die fachliche und kaufmännische Qualifikation für den Gründungserfolg entscheidend sind, legen wir darauf besonderen Wert.

Mit diesem Darlehen unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht länger als drei Jahre selbstständig tätig sind. Der Finanzierungsbedarf für Investitionen und "Betriebsmittel" darf maximal 100.000 Euro betragen. "Betriebsmittel" (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) können bis maximal 30.000 Euro mitfinanziert werden.

Sie können den "ERP-Gründerkredit - StartGeld" mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder alternativ mit einer Laufzeit von fünf Jahren und maximal einem tilgungsfreien Jahr wählen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.

Den KfW-Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich.

Um Ihnen die Kreditaufnahme zu erleichtern, haben wir unseren "ERP-Gründerkredit - StartGeld" mit einer 80-prozentigen "Haftungsfreistellung" ausgestattet. Durch die "Haftungsfreistellung" reduziert sich das Ausfallrisiko des Finanzierungspartners, sodass er bei knappen Sicherheiten eher bereit sein wird, Ihr Vorhaben zu begleiten.

Weitere Informationen zum "ERP-Gründerkredit - StartGeld" finden Sie unter www.kfw.de.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei), Fax: 0228 831-9500
infocenter@kfw.de, www.kfw.de
November 2015

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