Navigation

Gastronomiebetrieb übernehmen: Förderung?

Frage

Ich möchte einen bestehenden Gastbetrieb mit Hotel, Gaststätte und Immobilienbesitz übernehmen. Wie und in welcher Höhe des Immobilienwertes kann ich Fördermittel dafür beanspruchen?

Antwort

Als Existenzgründer(in) können Sie bei einer Unternehmensübernahme die Fördermöglichkeiten des Bundes und der Bundesländer nutzen. Die Förderungen können in Form von Zuschüssen oder Darlehen erfolgen. Die Förderung von Investitionen erfolgt in der Regel in Form von Darlehen. Die genauen Fördervoraussetzungen (wer gefördert werden kann, wie hoch die Förderung ist usw.) sind der jeweiligen Richtlinie des Förderprogramms zu entnehmen.

Liegt Ihr Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro wäre eine Förderung mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld möglich. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www) oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.

Benötigen Sie eventuell auch eine Vorgründungsberatung, kann diese über Ihr Bundesland gefördert werden. Brauchen Sie eine Beratung nach der Gründung, gibt es zum Beispiel mit dem KfW Gründercoaching eine Förderung vom Bund. Informationen zu den Möglichkeiten einer Beratungsförderung finden Sie auf nachfolgender Internetseite: www.existenzgruender.de (www).

Aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen finden Sie zudem in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de (www) einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner finden.

Informationen zu den Förderprogrammen des Bundeslandes Bayerns erhalten Sie beispielsweise bei der LfA Förderbank Bayern unter der Rufnummer 08002124240 oder im Internet unter www.lfa.de (www).

Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben