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Bootsverleih gründen: Förderung?

Frage

Ich bin ein zertifizierter Motorbootausbilder/Segellehrer. Als Ausbilder weiß ich, dass es in der Region keine Möglichkeit gibt, sich ein Boot anzumieten. Ich erlebe an der Bootsschule ca. 120 Schüler, die pro Jahr ihr SBF-Binnen absolvieren, und anschließend keine Möglichkeit haben, diesen zu benutzen, d.h. der Einstieg in den Motorbootsport bleibt ihnen in unserer Region verwehrt. Ich konnte mir das nicht länger anschauen, daher gründe ich in den nächsten Wochen einen Bootsverleih. Hierfür wird ein Motorboot erworben und eine Charterfirma gegründet, so dass insb. die Jugend ihre ersten Erfahrungen in Sachen Motorsport auch bei uns in der Region sammeln kann. Die Finanzierung kann ich selbst stemmen. Nichtsdestotrotz wollte ich bei im Netz auffindbaren Betreuern von Förderprogrammen nachfragen, ob hier eine Möglichkeit der Unterstützung einer Existenzgründung in diese Richtung besteht.

Antwort

Der Bund und die einzelnen Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme zum Start in eine selbständige Tätigkeit an.

Gern möchte ich Ihnen den ERP-Gründerkredit -StartGeld als eine Förderung des Bundes kurz vorstellen:
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 100.000 Euro. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei. Die Existenzgründer müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen. Anträge sind über die jeweilige Hausbank zu stellen. Weitere Informationen: http://www.kfw.de/067

Als Beispiel aus Baden-Württemberg kann an dieser Stelle das Monex-Darlehen aufgezeigt werden. Hierbei handelt es sich um eine Mikrofinanzierung. Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie bestehende Kleinst- und Kleinunternehmen. In der ersten Stufe beträgt die Darlehenshöhe zwischen 1.000 Euro und maximal 10.000 Euro. Als Anschlusskredit können Stufenkredite bis maximal 20.000 Euro vergeben werden. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Sicherheiten sind bei Kreditbeträgen ab 6.000 Euro zu stellen, z.B. Bürgschaften aus dem persönlichen Umfeld oder Forderungsabtretungen. Mitfinanziert werden z.B. Auftragsvorfinanzierungen, Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager oder die Finanzierung von Aufträgen. Zuständig für die Antragstellung ist MONEX Mikrofinanzierung Baden-Württemberg e.V. in Stuttgart. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.monex-bw.de

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle:
Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2015

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