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Betrieb für Lohnversektung und Lohnverperlung: Bürgschaften

Frage

Ich führe ein Weinlabor und eine Sektmanufaktur (Lohnversektung). Mein Partner ist Betriebsleiter und Mitgesellschafter eines Lohnabfüllbetriebes. Nun haben wir beide uns entschlossen einen eigenständigen Betrieb zu errichten, welcher sich auf die Lohnversektung und der Lohnverperlung spezialisiert. Die Versektung ist nochmals geteilt in den stationären und den mobilen Teil. Lohnverperlung: Hierfür liegen bereits Anfragen von ca. 200.000 Flaschen vor. Nach 3 Jahren soll die jährliche Menge bei ca. 1,0 Mio. Flaschen liegen. Nun sind wir auf der Suche nach geeigneten Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten, da sich die Investition mit allem auf ca. 2 Mio. Euro beläuft. Vielleicht können Sie uns bei der Realisierung dieses Projektes behilflich sein und uns auf diesem Weg begleiten?

Antwort

Die Bürgschaftsbanken ersetzen im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme fehlende bankübliche Sicherheiten gegenüber einer finanzierenden Hausbank, die Mittelständische Beteiligungsgesellschaften stellen kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern langfristiges Beteiligungskapital zur Verbesserung des Eigenkapitals zur Verfügung.

Die Bürgschaftsbanken vergeben selber keine Darlehen oder Kredite, sondern ersetzen im Rahmen einer Bürgschaftsübernahme fehlende bankübliche Sicherheiten gegenüber einer finanzierungsbereiten Hausbank. Im Einzelfall werden bis zu 80% der Kredite für gewerbliche Vorhaben verbürgt, sofern diese Vorhaben betriebswirtschaftlich sinnvoll sind und ohne Bürgschaft scheitern würden. Die Obergrenze für Bürgschaften liegt bei 1,25 Millionen Euro.

Für Sie zuständig sind die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz und ggf. auch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz, beide mit Standort in Mainz. Bei Ihrem Vorhaben wäre zum Beispiel zu prüfen, ob es über unser neues Bürgschaftsprogramm für die Agrar-Wirtschaft finanziert werden kann.

Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie Kontakt zur Bürgschaftsbank aufnehmen und dort Ihr konkretes Vorhaben vorstellen. Dabei kann Sie die Bürgschaftsbank auch beim Einsatz weiterer Fördermittel beraten.

Sie erreichen die Bürgschaftsbank wie folgt:
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH
Rheinstraße 4 H, 55116 Mainz
Telefon 06131-629 15-5, Telefax 06131-629 15-99
info@bb-rlp.de, www.bb-rlp.de

Quelle: Stephan Jansen
VERBAND DEUTSCHER BÜRGSCHAFTSBANKEN e.V. (VDB)
Oktober 2015

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