Frage
Ich würde gerne ein Gewerbe anmelden und weiß nicht genau, wie ich vorgehen muss. Welche Förderungen sind möglich oder auch wie sieht es aus mit dem Businessplan?
Ich würde gerne ein Gewerbe anmelden und weiß nicht genau, wie ich vorgehen muss. Welche Förderungen sind möglich oder auch wie sieht es aus mit dem Businessplan?
Beziehen Sie Leistungen des Jobcenters, können Sie als Existenzgründer bei der Aufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit gefördert werden, z.B. über das Einstiegsgeld. Das Einstiegsgeld ist eine Leistung nach §16b Sozialgesetzbuch II, die arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gewährt werden kann, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist, z.B. bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Die Förderungsdauer kann maximal für 24 Monate gewährt werden. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner. Ihr Sachbearbeiter berücksichtigt dabei die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe Ihres Haushaltes und prüft, ob die angestrebte Tätigkeit Ihrer beruflichen Eingliederung dient. Der jeweilige Antrag ist bei Ihrem Jobcenter zu stellen. In der Regel muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorgelegt werden.
Neben dem Einstiegsgeld ist über das Jobcenter eine Förderung über §16c Sozialgesetzbuch II "Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen" möglich. Der Gründer kann Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Sofern die Leistung als Zuschuss gewährt wird, darf dieser den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen. Diese Leistung kann nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit wird Ihr Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Wichtig ist, dass Sie das Vorhaben mit Ihrem Sachbearbeiter vor Ort besprechen. Außerdem empfehle ich Ihnen, rechtzeitig vor Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit einen schriftlichen Antrag auf Einstiegsgeld und auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beim zuständigen Jobcenter zu stellen. Beide Leistungen sind Ermessensleistungen.
Sofern Sie trotz Ihrer Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit weiterhin bedürftig sind, können Sie zusätzlich aufstockend das Arbeitslosengeld II erhalten. Dem ermittelten Bedarf wird das zufließende Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenübergestellt. Um zu prüfen, ob bzw. in welcher Höhe Ihnen das Arbeitslosengeld II zusteht, ist Ihr Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit festzustellen und anzugeben. Die besonderen Vorschriften zur Berechnung des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit sind in der ALG II-Verordnung geregelt.
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Für die Erstellung des Businessplans können Sie die Hilfe eines Unternehmens- oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Es gibt die Möglichkeit eine Beratung vor der Gründung über das Bundesland gefördert zubekommen. Ausführliche Informationen als auch die Ansprechpartner finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: www.existenzgruender.de. Natürlich können Sie sich auch an die zuständige Kammer wenden.
Für weitere Informationen können Sie auch unsere Publikationen, wie z.B. unsere "GründerZeiten" oder die Broschüre "Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit (PDF, 8 MB)" kostenfrei bestellen oder auch direkt downloaden.
Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2016