Antwort
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gelten für das gesamte Bundesgebiet Deutschland.
Beziehen Sie Leistungen des Jobcenters, können Sie als Existenzgründer bei der Aufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit gefördert werden, z.B. über das Einstiegsgeld. Das Einstiegsgeld ist eine Leistung nach § 16b Sozialgesetzbuch II (www.gesetze-im-internet.de), die arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gewährt werden kann, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist, z.B. bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Die Förderungsdauer kann maximal für 24 Monate gewährt werden. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner. Ihr Sachbearbeiter berücksichtigt dabei die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe Ihres Haushaltes und prüft, ob die angestrebte Tätigkeit Ihrer beruflichen Eingliederung dient. Der jeweilige Antrag ist bei Ihrem Jobcenter zu stellen. In der Regel muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de.
Neben dem Einstiegsgeld ist über das Jobcenter eine Förderung über § 16c Sozialgesetzbuch II (www.gesetze-im-internet.de) „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“ möglich. Der Gründer kann Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Sofern die Leistung als Zuschuss gewährt wird, darf dieser den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen. Diese Leistung kann nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll Ihr Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Weiter Informationen hierzu finden Sie unter www.arbeitsagentur.de.
Ich empfehle Ihnen, rechtzeitig vor Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit einen schriftlichen Antrag auf Einstiegsgeld und auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beim zuständigen Jobcenter zu stellen. Beide Leistungen sind Ermessensleistungen.
Sofern Sie trotz Ihrer Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit weiterhin bedürftig sind, können Sie zusätzlich aufstockend das Arbeitslosengeld II erhalten. Dem ermittelten Bedarf wird das zufließende Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenübergestellt. Um zu prüfen, ob bzw. in welcher Höhe Ihnen das Arbeitslosengeld II zusteht, ist Ihr Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit festzustellen und anzugeben. Die besonderen Vorschriften zur Berechnung des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit sind in der ALG II-Verordnung geregelt. Diese finden Sie unter anderem auf den Seiten der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de.
Sollten Sie weitergehende Fragen zu Leistungen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters haben, können Sie sich gerne an das Beratungstelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitsmarktpolitik unter 030/ 221 911 003 wenden.
Unabhängig von der Arbeitsagentur und vom Jobcenter finden Sie aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner herausfiltern.
Auf unserer Internetseite www.existenzgruender.de finden Sie viele nützliche Informationen, Übersichten und Hilfsangebote.
Quelle: Sylvia Reimers
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Februar 2016
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