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Kredit beantragen trotz laufender Meister-Bafög-Rückzahlung?

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Frage

Ich bin seit etwas über drei Jahren selbständig (mit Meisterbrief) im Handwerk. In diesem Zeitraum habe ich mich bei einem Marktbegleiter eingemietet und ein geringes betriebliches Eigenkapital angehäuft (Werkzeug im Neuwert von ca. 15.000 Euro). Zukünftig wird das Einmieten dort nicht mehr möglich sein. Es bestehen noch Schulden aus dem AFBG (Meister-Bafög), die zurzeit abbezahlt werden (Restschuld ca. 18.000 Euro). Ist es möglich trotz dieser Schulden einen Kredit zu bekommen, um sich vollständig selbständig zu machen oder stehen die Chancen auf Grund des insgesamt "negativen Eigenkapitals" schlecht? Prinzipiell wäre dies ja ein Kredit für eine Betriebserweiterung.

Antwort

Die Rückzahlung des Meister-BAföG ist zwar eine Verbindlichkeit, aber sofern Sie diese in Raten zurückzahlen oder eine Stundung der Zahlung vereinbart haben, sind Sie ja nicht überschuldet. Mit dem Verwaltungsamt kann man solche Vereinbarungen ohne größere Probleme treffen. Nur ein Erlass ist meistens nicht möglich.

Wenn also dieser Betrag in dieser Höhe nicht sofort fällig und zahlbar ist, sollten Sie aus diesem Grund auch keine Probleme haben.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.
Mai 2014

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