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Bank bietet keinen KfW-Kredit an: Was tun?

Frage

Ich möchte gerne einen Friseursalon gründen und brauche einen Kredit, den ich gerne über die KfW Bank finanzieren möchte. Mein Problem ist, dass meine Hausbank nicht damit einverstanden ist. Stattdessen haben sie mir einen Hauskredit angeboten - dies habe ich abgelehnt. Warum kann man nicht direkt über die KfW Bank den Kredit beantragen? Welche Möglichkeiten haben wir in dieser Situation?

Antwort

Unser "ERP-Gründerkredit - StartGeld" bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, anstehende Investitionen und "Betriebsmittel" zu finanzieren.

Partner für eine Finanzierung ist immer ein Kreditinstitut, das bereit ist, das Vorhaben zu begleiten und den Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Die KfW ist ein Förderinstitut des Bundes, das kein eigenes Filialnetz betreibt. Eine direkte Beantragung der Darlehen in unserem Hause, ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, ist nicht möglich.

Das durchleitende Kreditinstitut, das den direkten Kontakt zu ihren Kunden hat, übernimmt vor Ort im Zusammenhang mit der Finanzierung wichtige Beratungs- und Prüfungsaufgaben, die wir als überregional tätiges Förderinstitut nicht in diesem Umfang darstellen können. Zudem übernimmt dieses Kreditinstitut bei jeder Finanzierung, auch wenn öffentliche Förderdarlehen eingebunden sind, ein anteiliges Kreditrisiko.

Daher liegt es allein im Ermessen des Kreditinstitutes, inwieweit es ein Vorhaben begleitet und bereit ist, einen Förderantrag zu stellen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus den genannten Gründen die Entscheidung des angesprochenen Kreditinstitutes, das Vorhaben nicht unterstützen zu wollen, akzeptieren.

Wir empfehlen weitere Geschäftsbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf das Vorhaben anzusprechen.

Sie finden in den beigefügten Unterlagen einige Tipps, die wir für Unternehmer bei der Suche nach einem durchleitenden Kreditinstitut zusammengestellt haben.

Mit dem "ERP-Gründerkredit - StartGeld" wollen wir den mit uns zusammen arbeitenden Kreditinstituten Anreize bieten, verstärkt auch Gründerinnen und Gründer sowie Jungunternehmern mit geringen Besicherungsmöglichkeiten und mit einem aus Bankensicht eher kleinen Investitionsvorhaben den Schritt in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Deshalb haben wir den "ERP-Gründerkredit - StartGeld" mit einer 80%igen "Haftungsfreistellung" ausgestattet, so dass das Kreditinstitut ein deutlich vermindertes Risiko für dieses Darlehen trägt.

Wir fördern mit diesem Darlehen tragfähige, auf Dauer angelegte, Vollexistenzen. Da die fachliche und kaufmännische Qualifikation für den Gründungserfolg entscheidend sind, legen wir darauf besonderen Wert.

Mit diesem Darlehen unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht länger als drei Jahre selbstständig tätig sind und deren Finanzierungsbedarf für Investitionen und "Betriebsmittel" maximal 100.000 Euro beträgt. "Betriebsmittel" (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) können bis maximal 30.000 Euro mitfinanziert werden.

Wir bieten den "ERP-Gründerkredit - StartGeld" mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren an. Alternativ ist auch eine Laufzeit von fünf Jahren und maximal einem tilgungsfreien Jahr möglich. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.

Weitere Informationen zum "ERP-Gründerkredit - StartGeld" finden Sie unter www.kfw.de/067 (www)

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Juni 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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