Antwort
Unser "ERP-Gründerkredit - StartGeld" bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihren Finanzbedarf zu decken, sofern Sie nicht mehr als 100.000 Euro benötigen.
Wir fördern mit diesem Darlehen tragfähige, auf Dauer angelegte, Vollexistenzen.
Da die fachliche und kaufmännische Qualifikation für den Gründungserfolg entscheidend sind, legen wir darauf besonderen Wert.
Mit diesem Darlehen unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht länger als drei Jahre selbstständig tätig sind.
Den KfW-Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen.
Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich.
Um Ihnen die Kreditaufnahme zu erleichtern, haben wir unseren "ERP-Gründerkredit - StartGeld" mit einer 80-prozentigen "Haftungsfreistellung" ausgestattet.
Durch die "Haftungsfreistellung" reduziert sich das Ausfallrisiko des Finanzierungspartners, sodass er bei knappen Sicherheiten eher bereit sein wird, Ihr Vorhaben zu begleiten.
Weitere Informationen zum "ERP-Gründerkredit - StartGeld" finden Sie unter:
www.kfw.de/067
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.
Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei), Fax: 0228 831-9500
infocenter@kfw.de, www.kfw.de
September 2015
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