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Online-Shop: AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufserklärung, Impressum?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ab wann ist es notwendig, beim Verkauf selbst hergestellter Kleidung/Accessoires auch AGB, Datenschutzerklärungen, Widerrufserklärungen und ein Impressum erstellen zu lassen?

Antwort

Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Rahmen eines Internetshops müssen Sie aber, sofern Sie geschäftlich als Unternehmer tätig werden, bestimmte Informationen vorhalten, wie z.B. zum Vertragsabschluss. Auch eine Widerrufsbelehrung muss vorhanden sein.

Eine Datenschutzerklärung und ein Impressum müssen auf jeden Fall auf der Seite vorhanden sein.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Stand:
Mai 2020

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