Navigation

GbR Homepage: Impressum?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Eine Frage zum Homepage-Impressum einer GbR, die ich gerade mit einem Partner gründe: Ich habe gelesen, dass weder die Steuernummer noch die Umsatzsteuernummer der GbR angegeben werden müssen. Die GbR hat auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wohl aber habe ich selbst eine USt-IDNr. für meine freiberufliche Tätigkeit. Muss diese im Impressum der GbR-Homepage angegeben werden? Sie gilt ja nur für einen der beiden Gesellschafter.

Antwort

Unabhängig davon, wer Betreiber der Seite ist, ist die Nennung der Steuernummer im Impressum nicht erforderlich.

Wenn die GbR keine Umsatzsteueridentifikationsnummer hat, müssen Sie dazu auch keine Informationen im Impressum geben. Wenn Sie persönlich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, betrifft diese, wie Sie zurecht schreiben, nicht die GbR. Also müssen Sie auch Ihre persönliche Umsatzsteueridentifikationsnummer nicht im Impressum angeben.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Stand:
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben