Frage
Wir befinden uns mit unserem Team gerade in der Gründungsphase und bauen eine Plattform-Webseite/Handelsplattform auf. In diesem Zusammenhang stellen sich uns einige Fragen. In welchem Maße haftet eine Plattform für die dort gehandelten Produkte - etwa im Hinblick auf Produktmängel oder Urheberrechtsverletzungen durch die auf dieser Plattform auftretenden Kunden/Produzenten? Gilt hier noch die „alte“ Notice-and-takedown- bzw. Notice-and-scan-Vorgehensweise oder ändert sich mit dem 7. Juni 2021/UrhDaG-E fundamental etwas in dieser Vorgehensweise (aktive/passive Rolle Plattformbetreiber)? Welche Möglichkeiten gibt es, um die Seriosität und Qualität von Unternehmen (Mittelständler insbesondere) zu prüfen?