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Handelsplattform: Haftung für Produkte?

Frage

Wir befinden uns mit unserem Team gerade in der Gründungsphase und bauen eine Plattform-Webseite/Handelsplattform auf. In diesem Zusammenhang stellen sich uns einige Fragen. In welchem Maße haftet eine Plattform für die dort gehandelten Produkte - etwa im Hinblick auf Produktmängel oder Urheberrechtsverletzungen durch die auf dieser Plattform auftretenden Kunden/Produzenten? Gilt hier noch die „alte“ Notice-and-takedown- bzw. Notice-and-scan-Vorgehensweise oder ändert sich mit dem 7. Juni 2021/UrhDaG-E fundamental etwas in dieser Vorgehensweise (aktive/passive Rolle Plattformbetreiber)? Welche Möglichkeiten gibt es, um die Seriosität und Qualität von Unternehmen (Mittelständler insbesondere) zu prüfen?

Antwort

Ob und in welchem Umfang Sie für Rechtsverstöße auf der Plattform haften, hängt sehr stark von deren Gestaltung ab. Sofern Sie selbst die Produkte dort einstellen, haften Sie dafür. Sofern Sie lediglich eine Plattform zur Verfügung stellen, wie z.B. eBay, bei der Nutzer selbst Produkte einstellen können, haften Sie für Rechtsverstöße nur dann, wenn Sie davon Kenntnis haben. Sollten Sie also z.B. auf einen Rechtsverstoß hingewiesen werden, müssen Sie prüfen und entscheiden, ob Sie den vermeintlichen Rechtsverstoß beseitigen.

Da es sich beim Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zunächst um einen Entwurf handelt, lassen sich über die endgültigen Auswirkungen noch keine Aussagen abschließend machen.

Ein sicheres Mittel, um die Seriosität und Qualität von Unternehmen zu prüfen, gibt es leider nicht. Im Zweifel könnte die finanzielle Situation eines Unternehmens ein Anhaltspunkt sein. Hierzu gibt es zahlreiche Datenbanken über die entsprechende Auskünfte eingeholt werden können.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Februar 2021

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