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Grafiken über Online-Plattform für T-Shirts anbieten: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich habe im April dieses Jahres mein Gewerbe als Web-Designer nebenberuflich gegründet und bin als Kleinunternehmer tätig. Hauptsächlich studiere ich momentan noch und habe einen Minijob (ca. 350 - 400 Euro/Monat). Momentan biete ich das Erstellen von Webseiten und die damit verbundene Bereitstellung von Web-Inhalten wie entsprechenden (Social Media) Grafiken an, um mit meinem Hobby etwas dazu zu verdienen. Nun würde ich auch gerne einige meiner Grafiken auf einer Plattform für T-Shirts und Accessoires anbieten. Die Plattform produziert und verkauft das Endprodukt und ich würde einen Anteil des Verkaufspreises bekommen. Müsste ich hier nun ein anderes Gewerbe anmelden oder mein Gewerbe vielleicht etwas breiter definieren?

Antwort

Die Antwort auf Ihre Frage hängt von der genauen rechtlichen Beziehung zwischen der Plattform und Ihnen ab.

Ich unterstelle für meine Antwort, dass der Kaufvertrag für die T-Shirts zwischen der Plattform als Verkäufer und dem Konsumenten als Käufer abgeschlossen wird und dass zwischen der Plattform und Ihnen ein Nutzungsvertrag für ein von Ihnen entwickeltes Design mit einem (umsatzabhängigen) Entgelt für die Nutzung Ihres Designs abgeschlossen wurde. Sie betreiben also keinen Handel, sondern sind weiterhin freischaffender Entwickler.

Ob die Entwicklung von einzelnen Grafiken, die Sie in digitaler Form einem Nutzer zur Verfügung stellen, unter Ihr Gewerbe fällt, hängt von Ihrer Gewerbeanmeldung und dem Ihnen ausgestellten Gewerbeschein ab. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja.

Wenn nicht, müssen Sie Ihr Gewerbe und den Gewerbeschein erweitern lassen. Das erfolgt aber nicht, indem Sie einfach nur den Namen Ihrer Aktivität ändern, sondern über die Anmeldung des Gewerbes. Vorsichtshalber sollten Sie beim ausstellenden Amt nachfragen.

Quelle: Dr. Reinhard Liedl
Mitglied im bdvb Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte
August 2020

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