Frage
Mir ist bewusst, dass ich als Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag unter meinem Namen im Geschäftsverkehr auftreten muss. Meine Frage zielt darauf ab, ob die Domain zwingend aus Vor- und Zuname bestehen muss? Oder ob die Domain frei wählbar ist, unter der Voraussetzung, dass auf der Website im Impressum, etc. mein eingetragener Name erscheint.
Konkret: Wenn ich als PR-Manager unter „T. P.“ (Vor und Nachname) gewerblich registriert bin und meine Website NICHT als Onlineshop nutze, sondern diese lediglich informativen Zwecken dient (Leistungen, Portfolio, Über mich, etc.), darf diese dann z.B. auch www.TP-Agentur.de heißen oder muss sie zwingend www.vor-zunahme.de lauten?