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Angebot auf digitalem U.S. Marktplatz: Rechtliche Vorschriften?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Existenzgründer und möchte meine digitalen Dienstleistungen auf einem digitalen "self publisher" Marktplatz mit Sitz in den USA anbieten.

Frage 1: Gelten für mich als deutschen Verkäufer die deutschen/europäischen Regeln für Rechtstexte (Impressum, Datenschutz, etc.)

Frage 2: Der Marktplatz nutzt das in den USA übliche "Single Opt In"-Verfahren für Newsletter. Kann ich das einfach so nutzen oder muss ich als deutscher Verkäufer ein "Double Opt In"-Verfahren nutzen?

Antwort

Zu Frage 1:
Sie müssen sich an die rechtlichen Regelungen der Länder halten, an die Sie sich mit Ihrem Angebot wenden. Soweit Sie sich also z. B. auch an deutsche Kunden wenden, müssen Sie die deutschen gesetzlichen Vorgaben beachten. Außerdem sollten Sie sich darüber informieren, welche Vorgaben der Marktplatzbetreiber macht. Entsprechende Vorgaben können sich z. B. aus Kundeninformationen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.

Zu Frage 2:
Wenn Sie an deutsche Nutzerinnen oder an deutsche Nutzer einen Newsletter oder andere Werbung senden, sollten Sie auf jeden Fall das Double Opt In-Verfahren einsetzen.


Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt

Stand:
Oktober 2022

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