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Verkauf von Dekoartikeln und Wohnaccessoires

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ist es möglich, Dekoartikel und Wohnaccessoires aus einem Nicht-EU-Staat einzukaufen und in Deutschland mit einem angemeldeten Gewerbe in einem Onlinehandel zu verkaufen? Üblicherweise werden z.B. Dekoteller oder Dekotabletts auf traditionellen Märkten in Nicht-EU-Ländern angeboten. Was ist hierbei zu beachten, wenn man solche Produkte einkauft und quasi importiert und sie in Deutschland verkaufen möchte?
Wie ist die Situation, wenn man als Händler bei einer Niederlassung eines Großhändlers in Deutschland oder einem EU-Staat die Ware einkauft und in einem Onlinehandel in Deutschland verkauft? Auch diese Ware ist oftmals importiert von dem Großhändler. Wer trägt für diese Produkte die Haftung?

Antwort

Ein Einfuhrverbot von Dekotellern oder Dekotabletts in die EU ist nicht bekannt. Für eine genauere Prüfung, insbesondere auch bezüglich der anzuwendenden Zollsätze, ist jedoch eine Beschreibung der einzuführenden Gegenstände unerlässlich, im Idealfall mit der genauen HS-Nummer. Für eine verbindliche Zolltarifauskunft sollten Sie sich unmittelbar an die Zollverwaltung wenden.

Bezüglich der Haftungsfragen finden Sie Informationen auf der Seite der IHK Pfalz.

Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
November 2019

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