Navigation

Spirituosen aus Polen importieren: Genehmigungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte Premium-Spirituosen aus Polen importieren und in Deutschland verkaufen. Die Spirituosen würde ich hauptsächlich an Casinos, Nachtclubs, Spirituosengeschäfte (evtl. Spirituosen-Großhandel), als auch Online-Händler verkaufen. Brauche ich für einen solchen Spirituosen-Handel eine Lizenz, Genehmigung, fachliche Eignung o.ä? Wie sieht es mit dem Import aus? Müssen die Produkte speziell zertifiziert sein, damit sie in Deutschland verkauft werden können? Wie sieht es mit der Alkoholsteuer aus?

Antwort

Eine Lizenz im Sinne von einer Konzession benötigen Sie nicht - da Sie die Spirituosen ja nicht ausschenken. Aber speziell für den Online-Handel sollten Sie sich umfassend informieren, welche Pflichten Sie beachten müssen.

Vor der Einfuhr und dem Verkauf sollten Sie sich informieren, ob das Erzeugnis z.B. lebensmittelrechtlich unbedenklich ist (Zusatzstoffe, Methanolgehalt etc.), ob eine besondere Verkehrsbezeichnung zu verwenden ist und welche Kennzeichnungselemente das Etikett enthalten muss. Detaillierte Informationen dazu können Sie bei der IHK und/oder beim Zoll erfragen (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Marktordnungen/Lizenzen/Einfuhr/einfuhr_node.html).

Für den Online-Handel müssen Sie insbesondere den §9 JuSchG, die Preisangabenverordnung (PAngV) und die Vorgaben der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) beachten.

Die sog. Branntweinsteuer ist vom Erzeuger - d.h. von der Brennerei - und vom Importeur abzuführen. Auch darüber können Sie sich beim Zoll vorab informieren.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
April 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben