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Importiertes Sportzubehör online verkaufen: Informationen zu Zoll u.a.?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich mit dem Handel von einem (später mehreren) Nischenprodukt(en) aus dem Bereich Sportzubehör selbständig machen. Das Produkt soll aus den USA importiert und innerhalb der EU, aber auch in z.B. Norwegen und Schweiz, vertrieben werden. Meine Geschäfte sollen sowohl B2B als auch B2C stattfinden. Es ist kein Ladengeschäft geplant, allerdings ein Online-Shop. Gibt es einen Fachbegriff für diese Art von Handel? Wo kann man Informationen zu Einfuhr und Ausfuhr (Zoll, Steuern etc.) erhalten?

Antwort

Bezüglich Ihrer Anfrage sind mehrere Themenkomplexe zu unterscheiden: Nämlich die Ausfuhr aus den USA, die Einfuhr in die EU, die (anschließende) Ausfuhr aus der EU und die Einfuhr nach Norwegen und der Schweiz.

Zu beachten sind dabei sowohl Vorschriften des Exportkontrollrechtes (insbesondere des US-amerikanischen) als auch mögliche Ausfuhr- bzw. Einfuhrzölle. Schließlich sind auch Vorschriften der Marktzulassung des Produktes zu beachten.

Erforderlich für eine qualifizierte Auskunft ist daher eine möglichst genaue Beschreibung des Produktes (am besten unter Angabe des sechsstelligen HS-Codes). Gerne erteilen wir Ihnen auf dieser Basis Auskünfte zu Zöllen und Regeln der Marktzulassung.

Bezüglich Fragen zum US-Exportkontrollrecht sollten Sie sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wenden (Ansprechpartner ist Herr David Conteh (david.conteh@bafa.bund.de).

Quelle: Germany Trade & Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
August 2018

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