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Gründung im Ausland: Förderung?

Frage

Ich benötige für eine Gründung einer deutschen Bäckerei in Südindien ca. 15.000 Euro. Lokale Verbindungen bestehen. Ist ein Förderkredit möglich?

Antwort

Natürliche Personen, die ein Unternehmen im Ausland gründen, sind nicht antragsberechtigt. Für eine reine Auslandsfinanzierung ohne Bezug zur inländischen Wirtschaft bieten wir keine Förderprodukte an.

Bei Vorhaben im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, die in Deutschland selbständig sind, im „ERP-Gründerkredit - Universell“ einen Antrag stellen. Zusätzlich antragsberechtigt sind Tochtergesellschaften der genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Mai 2018

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