Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.1. Formalitäten
Anmeldung und Genehmigungen
Auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit müssen Sie
- ggf. Genehmigungen oder Erlaubnisse einholen
- das Unternehmen bzw. die berufliche Selbständigkeit anmelden
- ggf. Mitarbeiter anmelden
- gesetzliche Vorschriften beachten
Klären sie zunächst, ob Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben werden. Im Zweifelsfall entscheidet Ihr zuständiges Finanzamt darüber.
Für eine Reihe selbständiger Tätigkeiten brauchen Sie eine Erlaubnis und/oder eine Genehmigung. Im Einzelhandel sind bspw. für bestimmte Bereiche Sachkundenachweise erforderlich. Produktionsbetriebe müssen beispielsweise Genehmigungen für ihre Anlagen einholen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.1. Formalitäten
Freie Berufe
Als Freiberufler (z.B. Rechtsanwalt, Arzt, Künstler) melden Sie sich direkt beim Finanzamt und beantragen eine Steuernummer. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben Sie Schätzungen zu Ihren zukünftigen Umsätzen und Gewinnen an.
Das Finanzamt entscheidet in Zweifelsfällen letztlich auch darüber, ob es sich bei Ihnen tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Klären Sie ferner, ob Sie zur Mitgliedschaft in einer der folgenden Institutionen verpflichtet sind:
- Berufsständische Kammer
- Berufsgenossenschaft
- Gesetzliche Rentenversicherung
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.1. Formalitäten
Gewerbe
Jeder Gewerbebetrieb (z.B. Einzelhandelsgeschäft, Gaststätte, Handwerksbetrieb) muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden.
Notwendig sind hierzu ein
- Personalausweis bzw. Pass
- sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (z.B. Konzession).
Über Ihre Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden informiert:
- Finanzamt
- Berufsgenossenschaft
- Statistisches Landesamt
- Handelsregister
- Handwerkskammer
- Industrie- und Handelskammer
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.1. Formalitäten
Freie Berufe und Gewerbe: wichtige Kontakte für den Start
Nehmen Sie Kontakt zu den nachfolgenden Behörden, Institutionen und Unternehmen auf. Sie können dadurch Anmeldeformalitäten beschleunigen und Fragen direkt klären.
- Finanzamt
- Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt.
- Gewerbetreibende erledigen dies über ihre Anmeldung beim Gewerbeamt.
Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu und schickt Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Darin müssen Sie Auskünfte zu zukünftigen Umsätzen und Gewinnen geben. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe der Vorauszahlung Ihrer Einkommen- und Gewerbesteuer (nur für Gewerbetreibende) abhängt.
- Denken Sie daran: In der Anlaufphase können die Kosten im Verhältnis zu den erzielten Umsätzen überdurchschnittlich hoch sein.
- Berufsgenossenschaft
Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um die gesetzliche Unfallversicherung. Ihre Aufgabe ist es, zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Unternehmen beizutragen und bei einem Unfall den Verletzten, die Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert.
- Erkundigen Sie sich beim DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist.
- Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie Ihr Unternehmen auf jeden Fall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichern. Für Einzelunternehmer bzw. Freiberufler ohne Mitarbeiter gibt es Ausnahmen.
Weitere Informationen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung www.dguv.de
- Agentur für Arbeit
- Wenn Sie die Existenzgründungsförderung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dort einen Antrag stellen, bevor Sie Ihr Vorhaben anmelden.
- Für den Fall, dass Sie Mitarbeiter einstellen, benötigen Sie eine Betriebsnummer von der Arbeitsagentur. Die Betriebsnummer müssen Sie in den Versicherungsnachweis Ihres Arbeitnehmers eintragen.
- Bei einer Betriebsübernahme müssen Sie ebenfalls eine neue Betriebsnummer beantragen, da diese an den Inhaber des Betriebes gebunden ist.
- Kammern
- In den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern besteht Pflichtmitgliedschaft. Allerdings gibt es für Existenzgründer Beitragsermäßigungen.
- Für einige Freie Berufe besteht Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Kammern.
- Krankenkasse
- Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihre geplante Existenzgründung. Erkundigen Sie sich, inwiefern sich Ihr Beitragssatz ändern wird.
- Versicherungspflichtige Mitarbeiter/innen müssen Sie bei den Ortskrankenkassen anmelden.
- Auch von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine Betriebsnummer.
- Versorgungsunternehmen
- Je nach Bedarf sollten Sie mit den zuständigen Versorgungsunternehmen (z.B. Stadtwerke) Lieferverträge für Wasser, Strom, Gas usw. abschließen.
- Das gleiche gilt für die Entsorgung (z. B. Abwasser und Müllbeseitigung).
- Internet und Telekommunikation
Beantragen Sie frühzeitig die Installation notwendiger Anschlüsse sowie die Vergabe von Rufnummern.
- Handelsregister/Partnerschaftsregister
- Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihr Unternehmen in das elektronische Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt über den Notar.
- Freiberufler, die sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen, müssen sich im Partnerschaftsregister eintragen lassen.
[Hinweis: Klicken Sie mit der Maus auf die Punkte, zu denen Sie mehr erfahren möchten!]
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.1. Formalitäten
Genehmigungen
Für einige Gewerbe brauchen Sie besondere Genehmigungen, Zulassungen oder Qualifikationsnachweise.
- Handwerk
Ein Handwerksunternehmen in den so genannten "gefahrgeneigten" Berufen dürfen Sie nur gründen und führen, wenn Sie eine Meisterprüfung abgelegt haben oder einen Meister anstellen. Es handelt sich um Berufe, in denen durch unsachgemäße Ausübung für die Gesundheit oder das Leben von Kunden u.a. Gefahren drohen. Sie sind in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt. Ausgenommen von der Meisterpflicht sind so genannte "zulassungsfreie Handwerke" sowie "handwerksähnliche" Berufe, die Sie in der Anlage B der Handwerksordnung finden.
- Industrie
Die Errichtung von Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen muss nach dem BundesImmissionsschutzgesetz genehmigt werden.
- Einzelhandel
Für verschiedene Handelsgüter sind besondere Sachkundenachweise notwendig (Milch, Arzneimittel usw.).
- Gaststätten und Hotels
Erforderlich ist eine Erlaubnis, die Sie nach einer eintägigen Unterweisung bei der zuständigen IHK vom Gewerbeamt erhalten.
- Bewachungsgewerbe
Voraussetzung für die vom Gewerbeamt zu erteilende Erlaubnis sind persönliche Zuverlässigkeit, erforderliche Mittel oder Sicherheiten und die Teilnahme an einer Unterrichtung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Verkehrsgewerbe
- Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen ist genehmigungspflichtig.
- Die Konzession erteilt das zuständige Gewerbeamt bzw. das Regierungspräsidium.
- Reisegewerbe
- Dazu zählen z. B. Handlungsreisende.
- Merkmal: Keine feste Betriebsstätte.
- Die Reisegewerbekarte stellt das zuständige Gewerbeamt aus.
- Weitere Gewerbezweige
Für eine Reihe weiterer Gewerbezweige ist ebenfalls eine besondere Erlaubnis erforderlich:
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit, Spielhallen
- Immobilienmakler, Anlagevermittler, Bauträger und Baubetreuer
- Pfandvermittler, Versteigerer und Pfandverleiher
- Fahrschulen
- Güterkraftverkehr usw.
- Freiberufler
- Bei den "geregelten" Freien Berufen (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater) ist die Niederlassung mit einer Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer verbunden.
- Bei den "ungeregelten" Freien Berufen (z. B. Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler) bedarf es keiner besonderen Genehmigung.
Informieren Sie sich bei den für Sie zuständigen Stellen (z.B. Gewerbeamt, Industrie- und Handelskammer), ob für die Realisierung Ihrer Pläne besondere Genehmigungen notwendig sind.
[Hinweis: Klicken Sie mit der Maus auf die Punkte, zu denen Sie mehr erfahren möchten!]
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.1. Formalitäten
Infotipp
BMWi-Infoletter "GründerZeiten" Nr. 26: "Erlaubnisse und Anmeldungen"
Die meisten Gründerinnen und Gründer können Ihre Tätigkeit ohne Weiteres beginnen. Einige benötigen dafür eine Erlaubnis oder Zulassung. Anmelden müssen sich alle: beim Gewerbeamt, Finanzamt usw.
Download und Bestellmöglichkeit: www.existenzgruender.de
BMWi-Existenzgründungsportal - Behörden
Bevor Sie mit Ihrem neuen Unternehmen starten, müssen Sie verschiedene Behörden kontaktieren, um einige Formalitäten zu erledigen.
BMWi-Existenzgründungsportal - Genehmigungen
Für einige Gewerbe brauchen Sie besondere Genehmigungen, Zulassungen oder Qualifikationsnachweise.
BMWi-Behördenwegweiser
Hier erfahren Sie, welche Anmeldungen Sie brauchen, zu welcher Behörde Sie gehen und was Sie dort tun müssen. Der BMWi-Behördenwegweiser zeigt Ihnen Adresse, Wegbeschreibung und Öffnungszeiten an und nennt Ihnen den Ansprechpartner.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.2. Steuern
Kapitel 5.2.: Steuern
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.2. Steuern
Steuern
Als Selbständige/r haben Sie es mit einer ganzen Reihe von Steuern zu tun:
- Lohnsteuer
- Gewerbesteuer
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer/Vorsteuer
- Körperschaftsteuer
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.2. Steuern
Steuern
Einkommensteuer:
- Was für den Arbeitnehmer die Lohnsteuer, ist für den Selbständigen die Einkommensteuer. Sie bezieht sich auf das Einkommen von natürlichen Personen, also Einzelunternehmern, Freiberuflern oder Gesellschaftern von Personengesellschaften.
- Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie nach Abzug aller Kosten und Belastungen erwirtschaftet haben.
- Versteuert werden Einkommen, die einen bestimmten Freibetrag übersteigen.
- Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % muss auf den jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz des Unternehmers bzw. Gesellschafters hinzugerechnet werden.
Lohnsteuer:
Wenn Sie Mitarbeiter/innen beschäftigen, müssen Sie die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.2. Steuern
Steuern
Gewerbesteuer:
Jeder Gewerbetreibende muss Gewerbesteuer abführen. Sie wird von den Kommunen erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer wird von den Kommunen festgesetzt.
Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes. Freiberuflich Selbständige sind von der Gewerbesteuer befreit.
Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsteuer fällt ausschließlich für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) oder Genossenschaften an, genauer: auf deren Gewinn. Alle Gewinne werden mit 15 Prozent besteuert. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.2. Steuern
Steuern
Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer):
Die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) wird auf (fast) jeden getätigten Umsatz fällig, also immer dann, wenn Sie Waren oder Leistungen verkaufen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent; der ermäßigte Satz: 7 Prozent (z. B. für Kunst- und Medienberufe). Ausgenommen sind die typischen Umsätze bestimmter Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Versicherungsmakler).
Vorsteuer:
Für (fast) alle unternehmensbezogenen Einkäufe zahlen Sie Vorsteuer. Achten Sie darauf, dass diese auf den Rechnungen, die Sie bezahlen müssen, extra ausgewiesen ist (als Umsatzsteuer). Diese Vorsteuer können Sie später mit der Umsatzsteuer, die Sie an das Finanzamt abführen müssen, verrechnen.
In den ersten beiden Jahren nach der Gründung müssen Sie beim Finanzamt monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. In dem elektronischen Formular (Pflicht!) geben Sie sowohl die Umsatzsteuer als auch die Vorsteuer an. An das Finanzamt abgeführt wird dann nur die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer.
Hinweise zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung erhalten Sie unter www.elsterformular.de und www.elsteronline.de.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.2. Steuern
Steuersprung beachten
In der Regel werden Sie in der Anfangsphase wegen hoher finanzieller Belastungen nur wenig Steuern zahlen. Mit steigenden Umsätzen steigt die Steuerbelastung. Die zu zahlenden Steuerbeträge sind dann im Vergleich zu vorher oft drastisch höher.
Fällt dieser Zeitpunkt z.B. mit dem Rückzahlungsbeginn von öffentlichen Krediten zusammen, können Sie schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Halten Sie sich immer an die Zahlungsfristen, die Ihnen das Finanzamt setzt. Sie müssen sonst mit Säumniszuschlägen rechnen. Das Finanzamt lässt nicht mit sich handeln. Legen Sie also auf jeden Fall einen ausreichend hohen Betrag für Ihre Steuerzahlungen auf die "hohe Kante".
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.2. Steuern
Ihre Steuerpflichten:
- Geschäftsunterlagen aufbewahren
Bewahren Sie alle geschäftlichen Belege auf. Dazu gehören auch Rechnungen für Ausgaben, die im Rahmen der Gründungsvorbereitung angefallen sind, wie bspw. Rechnungen für Beratung, Anschaffungen, Anmeldungen usw. Diese vorweggenommenen Betriebsausgaben können Sie steuerlich geltend machen.
- Geschäftsvorgänge sorgfältig aufzeichnen
Als Kleinunternehmer oder Freiberufler in Form eines Kassenbuches und einer Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Als Kaufmann/Kauffrau in Form einer ordnungsgemäßen (doppelten) Buchführung und einer Bilanz zum Jahresabschluss.
Als Handelstreibender zusätzlich in Form eines Wareneingangs-/ Warenausgangsbuches.
- Steuererklärungen abgeben
Denken Sie an die Einhaltung der gesetzten Termine. Erkundigen Sie sich danach bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater.
- Steuer-Vorauszahlungen leisten und Steuerbescheide bezahlen
Sie müssen Ihre Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer zu festgesetzten Terminen im Voraus an das Finanzamt abführen.
Kommt im ersten Geschäftsjahr kein Gewinn zustande, entfällt die Einkommensteuer und somit deren Vorauszahlung.
[Hinweis: Klicken Sie mit der Maus auf die Punkte, zu denen Sie mehr erfahren möchten!]
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.2. Steuern
Infotipp
BMWi-Infoletter "GründerZeiten" Nr. 9: "Steuern"
Was sich hinter einer Umsatz-, Vorsteuer, Gewerbe-, Körperschaft- oder auch Einkommensteuer verbirgt, gehört zum Know-how jeder Unternehmerin und jedes Unternehmers. Einen Einstieg dazu bietet Ihnen diese Ausgabe der GründerZeiten.
Download und Bestellmöglichkeit: www.existenzgruender.de
Steuerberater
Steuerberater helfen bei steuerrechtlichen Fragen.
Steuerberater-Suchdienst der Bundessteuerberaterkammer: www.bstbk.de
Steuerberater-Suchdienst des Deutschen Steuerberaterverbands e.V.: www.steuerberater-suchservice.de
ElsterFormular
Die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung und auch die Lohnsteueranmeldung sind für Unternehmen Pflicht.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.3. Betriebsleistung / Controlling
Kapitel 5.3.: Betriebsleistung / Controlling
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.3. Betriebsleistung / Controlling
Schwachstelle Betriebsleistung
Eine häufige Schwachstelle junger Unternehmen ist die Betriebsleistung.
Das bedeutet:
Vom Umsatz bleibt - nach Abzug aller Kosten - nicht genug übrig!
Der Grund:
Aufträge bzw. Produkte sind nicht richtig kalkuliert oder werden nicht kostendeckend erledigt bzw. hergestellt.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.3. Betriebsleistung / Controlling
Schwachstelle Betriebsleistung
Oft mangelt es "frisch gebackenen" Unternehmerinnen und Unternehmern an ausreichenden Kalkulationskenntnissen. Dazu kommt häufig eine diffuse Organisationsstruktur.
Problemfelder:
- Führungsengpass des Inhabers
Wenn das junge Unternehmen schnell gewachsen ist, nehmen die Aufgaben des Inhabers überhand. Das Alltagsgeschäft beansprucht ihn unter Umständen so sehr, dass er seine Führungsaufgaben nicht wahrnehmen kann. Es entsteht ein Führungsengpass.
- Entscheidungsprozesse
Verantwortungsbereiche der Mitarbeiter sind unklar, Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse sind nicht eindeutig.
Die Folgen:
- Ineffektive Organisation und Reibungsverluste. Lange Durchlaufzeiten, Doppelarbeiten und Wartezeiten.
- Hohe Arbeitsbelastung
Aufgrund des fehlenden Know-hows eines routinierten Geschäftsbetriebs klagen Mitarbeiter über eine hohe Arbeitsbelastung.
Die Folgen:
- Die Mitarbeiter werden unzufriedener, die Fehlerquote erhöht sich.
- Kundenreklamationen nehmen zu, die Unzufriedenheit beim Kunden steigt.
- Das anfangs gute Betriebsklima wird schlechter, die Betriebsleistung lässt nach.
- Kosten- und ergebnisorientierte Führung
Nicht selten haben unternehmerische Newcomer erhebliche Schwierigkeiten, ihren Betrieb kosten- und ergebnisorientiert zu führen.
Zu selten ist ein Controlling-System installiert, das wichtige Betriebszahlen als Entscheidungshilfe zur Verfügung stellt.
Controlling ist unabhängig von der Unternehmensgröße und sollte daher auch fester Bestandteil von Kleinstunternehmen sein.
- Abrechnung der erbrachten Leistung
Werden kaufmännische Grundregeln vernachlässigt und zum Beispiel Rechnungen falsch oder mit großer Verzögerung ausgestellt, bleiben Zahlungseingänge für erbrachte Leistungen aus oder gehen verspätet auf dem Geschäftskonto ein. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wird dadurch gefährdet.
Deshalb: Schreiben und versenden Sie Ihre Rechnung umgehend nach Erledigung des Auftrags.
[Hinweis: Klicken Sie mit der Maus auf die Punkte, zu denen Sie mehr erfahren möchten!]
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.3. Betriebsleistung / Controlling
Controlling
Mit Hilfe des Controllings stellen Sie fest, ob Sie die gesteckten Ziele erreicht haben, wo es Abweichungen von diesen Zielen gibt und welches die Gründe für diese Abweichungen sind.
Controlling beantwortet u.a. die folgenden Fragen:
- Wie sollen sich Ihre Personalkosten entwickeln?
- Mit welchen Produkten und Leistungen wollen Sie die Bedürfnisse Ihrer Kunden besser als Ihre Mitbewerber befriedigen?
- Wie produktiv arbeiten Ihre Mitarbeiter?
- Sind Ihre eingesetzten Maschinen optimal ausgelastet?
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.3. Betriebsleistung / Controlling
Controlling
Um alle Fehlerquellen auszuschalten, ist ein systematisches Controlling unerlässlich. Es setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:
- Planung
Zum Controlling gehört eine langfristige Unternehmensplanung (Strategisches Controlling). Sie beschreibt, wohin sich Ihr Unternehmen entwickeln soll. Was wollen Sie langfristig erreichen?
Dazu kommt die Planung konkreter Maßnahmen (Operatives Controlling). Beispiele: Was genau ist erforderlich, damit die Personalkosten langsamer steigen als der Umsatz? Was ist zu tun, damit Forderungsausfälle stärker reduziert werden können?
- Kostenrechnung
Überprüfen Sie, ob die Betriebsleistung stimmt. Achten Sie dabei besonders auf die folgenden Punkte. Sie haben großen Einfluss auf die Betriebsleistung:
- Leistungsstunden und Fehlstunden
- Normalstunden und Überstunden
- Maschinenlaufzeiten und Stillstände
- Gute Ergebnisse
- Nacharbeiten bzw. Ausschuss
- Soll/Ist-Vergleich und Maßnahmen
Beantworten Sie sich die folgenden Fragen:
- Wo bestehen Lücken zwischen der Planung und dem tatsächlichen Zustand des Unternehmens?
- Warum wurden die Ziele nicht erreicht?
- Was ist zu tun, um die Defizite zu beseitigen?
- Berichtswesen
Das Berichtswesen umfasst die schriftliche Aufbereitung des wichtigsten Datenmaterials aus der Planung, der Kostenrechnung und den Soll/Ist-Vergleichen.
[Hinweis: Klicken Sie mit der Maus auf die Punkte, zu denen Sie mehr erfahren möchten!]
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.3. Betriebsleistung / Controlling
Infotipp
BMWi-Infoletter "GründerZeiten" Nr. 23: "Controlling"
Realistisch und vorausschauend planen können Unternehmer nur, wenn sie die Zahlen ihres Unternehmens kennen. Diese Zahlen gewinnen sie über ein geeignetes Controllingsystem.
Download und Bestellmöglichkeit: www.existenzgruender.de
BMWi-Unternehmensportal - Controlling und Unternehmensplanung
Für das Controlling in (Klein-)Unternehmen gibt es einige Standardinstrumente. Sie werden vor allem in den Unternehmensbereichen Finanzen und Markt angewandt.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.4. Innovationen realisieren
Kapitel 5.4.: Innovationen realisieren
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.4. Innovationen realisieren
Innovative Gründungen
Machen Sie sich mit einem neuartigen Produkt oder einer neuen Dienstleistung selbständig? Dann haben Sie gute Chancen, denn am Markt können Sie sich mit innovativen Angeboten durchsetzen. Gründungen, die innovativ sind und sich am Markt orientieren, haben Zukunft.
Sie werden sich aber nur durchsetzen können, wenn:
- sich Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung auch vermarkten lässt. Führen Sie deshalb unbedingt vorab eine Markterkundung durch.
- Sie das Urteil eines Experten in Sachen Schutzrechte, Abstand zu Konkurrenzprodukten und Marktfähigkeit eingeholt haben.
- Sie die Weiterentwicklung Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung und die kaufmännische Seite gleichermaßen im Auge behalten.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.4. Innovationen realisieren
Innovationen planen
Mögliche Probleme - denkbare Lösungen:
- Technische Voraussetzungen
Mögliche Probleme:
- Fehlende Geräte
- Mangelnde Qualifikation der Mitarbeiter
- Geringe technische Erfahrung
- Anspruchsvolles technisches Entwicklungsziel.
Lösungsansätze:
- Mit Partnerunternehmen kooperieren
- Auftragsvergabe nach außen
- Personelle Ressourcen ausbauen bzw. reservieren für die Entwicklung
- Wissenschaftliche Einrichtungen, Kongresse und Dienstleistungen nutzen
- Sachverständige zu Rate ziehen
- Gutachten erstellen lassen
- Entsprechende Erweiterungen der technischen Möglichkeiten vornehmen.
- Realistische Einschätzung der Entwicklungszeit
Mögliche Probleme:
- Wenig Erfahrung bei der Zeitkalkulation von Entwicklungen
- wenig flexible Mitarbeiter.
Lösungsansätze:
- Auftragsbestand prüfen
- Mitarbeiter auf Qualifikation und freie Kapazitäten überprüfen
- Beratungsangebote nutzen
- Fachleute kontaktieren
- Auftragsvergabe nach außen einkalkulieren
- Innerhalb eines definierten Zeit- und Kostenrahmens bleiben.
- Perfektionismus
Mögliche Probleme:
- Kapitalbedarf sehr hoch
- Eigenkapitalausstattung gering
- Wirtschaftliche Realisierbarkeit.
Lösungsansätze:
- Entwicklungskosten kalkulieren
- Kosten minimieren
- Kooperationspartner suchen
- Stille Beteiligung suchen
- Darlehen aufnehmen
- Fördermöglichkeiten ausschöpfen.
- Beratungsangebote der Kammern, Verbände etc. nutzen
- Steuerliche Möglichkeiten recherchieren
- Amortisierung der Entwicklung erreichen
- Finanzielle Ressourcen schaffen.
- Produkttest
Mögliche Probleme:
- Funktionstüchtigkeit der Entwicklung fraglich.
Lösungsansätze:
- Mit Partnerunternehmen und/oder Hochschulen kooperieren.
- Produktzulassung
Mögliche Probleme:
- Notwendigkeit einer Rangfolge und Auswahl
- Synergieeffekte.
Lösungsansätze:
- Stärken- und Schwächenprofil anwenden
- Know-how im Unternehmen prüfen
- Marktrelevanz beobachten
- Mut zu mehreren Standbeinen
- Vorhandene Teilentwicklungen nutzen
- Vorhandenes Know-how bei Neuentwicklungen verwenden
- Die Idee an die Unternehmensstrategie anpassen.
- Vermarktungswiderstände
Mögliche Probleme:
- Notwendigkeit einer Rangfolge und Auswahl
- Synergieeffekte.
Lösungsansätze:
- Stärken- und Schwächenprofil anwenden
- Know-how im Unternehmen prüfen
- Marktrelevanz beobachten
- Mut zu mehreren Standbeinen
- Vorhandene Teilentwicklungen nutzen
- Vorhandenes Know-how bei Neuentwicklungen verwenden
- Die Idee an die Unternehmensstrategie anpassen.
[Hinweis: Klicken Sie mit der Maus auf die Punkte, zu denen Sie mehr erfahren möchten!]
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.4. Innovationen realisieren
Innovationen auf den Markt bringen
Mögliche Probleme - denkbare Lösungen:
- Marketing und Zielgruppe
Mögliche Probleme:
- Unsicherheit darüber, ob Produkt/Leistung tatsächlich Kundenbedürfnissen entspricht.
- Kundennutzen der Innovation ist auf dem Markt noch unbekannt.
Lösungsansätze:
- Frühzeitiger Beginn der Markteinführung
- Ansprache der Zielkunden durch Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.
- Vertrieb
Mögliche Probleme:
- Kein Vertriebs-Know-how.
- Keine personellen und finanziellen Ressourcen für Vertrieb.
Lösungsansätze:
- Vertriebspartner beauftragen
- Präsentation der Produkte bei Veranstaltungen
- Mit anderen Unternehmen kooperieren.
[Hinweis: Klicken Sie mit der Maus auf die Punkte, zu denen Sie mehr erfahren möchten!]
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.4. Innovationen realisieren
Innovationen finanzieren
Mögliche Probleme - denkbare Lösungen:
- Kapitalausstattung
Mögliche Probleme:
- Kapitalbedarf hoch
- Eigenkapitalausstattung gering
Lösungsansätze:
- Fördermöglichkeiten ausschöpfen
- Kosten minimieren
- Kooperationspartner suchen
- Stille Beteiligung suchen
- Amortisierung der Entwicklung erreichen
[Hinweis: Klicken Sie mit der Maus auf die Punkte, zu denen Sie mehr erfahren möchten!]
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.4. Innovationen realisieren
Infotipp
BMWi-Unternehmensportal - Innovationen
Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen sichert deren Wettbewerbsfähigkeit.
www.bmwi-unternehmensportal.de
Förderdatenbank des Bundes
Hier finden Sie alle Förderhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzenten e.V.
Hier finden Sie die Adresse eines Innovations-, Technologie- oder Gründerzentrums in Ihrer Nähe.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.5. Umweltschutz
Kapitel 5.5.: Umweltschutz
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.5. Umweltschutz
Vorteile durch Umweltschutz
Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen tragen dazu bei, betriebliche Kosten einzusparen, die Position im Wettbewerb zu verbessern und unter dem Strich den Gewinn zu erhöhen.
Der Verweis auf umweltfreundliche Produkte und betrieblichen Umweltschutz wird immer mehr zum mitentscheidenden Wettbewerbsvorteil bei Verbrauchern und Kunden. Eine ganze Reihe von Umweltzeichen zeigen ein hohes Umweltschutzniveau an.
Kosteneinsparung
Der sparsame bzw. effiziente Umgang mit Energie, Wasser, Betriebsstoffen und Büromaterialien senkt die Kosten im Unternehmen.
Wettbewerbsvorteil
Viele Kunden legen Wert auf umweltfreundliche Produkte und betrieblichen Umweltschutz. Unternehmen, die ihre Produkte mit Umweltzeichen wie dem "Blauen Engel" kennzeichnen, heben sich von den Angeboten ihrer Wettbewerber ab.
Attraktiv für Mitarbeiter und Azubis
Umweltschutz verbessert das Unternehmensimage. Für viele Fachkräfte und Auszubildende spielt Umweltschutz eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.5. Umweltschutz
Investitionen in Umweltschutzmaßnahmen lohnen sich
Sie reduzieren den Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen und sparen damit Kosten.
Investitionen im Umwelt- und Gesundheitsschutz:
- Produktionsanlagenerweiterung
- Umstellungen
- Umbauten oder Neubauten
- Kauf von Know-how und Technologie
- Fach-Personal
- veränderte Beschaffung
- Werbung, Verkaufsförderung, PR, Schulung
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.5. Umweltschutz
Nutzen Sie Förderprogramme für Ihre Umweltschutzinvestitionen
Bund und Ländern fördern Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen.
Entsprechende Förderprogramme finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.5. Umweltschutz
Infotipp
BMWi-Unternehmensportal - Umweltschutz
Umweltschutz ist für viele Unternehmen ein besonders wichtiges Thema. Dabei geht es um die Reduzierung der Umweltbelastungen und um die Reduzierung von Kosten.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.5. Umweltschutz
Checkliste: Umweltschutz und Marketing
Mit Umweltbonus verkaufen - Ihre Chance.
Je weniger der folgenden Fragen Sie mit "Ja" beantworten, desto mehr Handlungsbedarf besteht für Sie im Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Sie können Ihre ausgefüllte Checkliste inklusive Auswertung ausdrucken lassen. Drucken
[Hinweis: Stellen Sie Ihren Drucker bitte auf Querformat, damit alle Textelemente angezeigt werden können.]
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.6. Personal
Kapitel 5.6.: Personal
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.6. Personal
Personal
Bevor Sie anfangen zu suchen, überlegen Sie, welche Aufgaben in welchem Umfang zu erledigen sind:
- Wie viel Personal benötigen Sie?
- Welche Stelle(n) ist/sind zu besetzen?
- Was ist genau zu tun?
- Welche Kenntnisse werden benötigt?
- Welche Ausbildung ist notwendig?
- Welche geistigen Anforderungen?
- Welche körperlichen Anforderungen?
- Benötigen Sie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte?
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.6. Personal
Beschäftigungsformen
- Minijob (bis 450 Euro)
- Beschäftigung in der Gleitzone (450,01 bis 850 Euro)
- Teilzeit-Beschäftigte
- Vollzeit-Beschäftigte
- Zeitlich unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis
- Aushilfen (Schüler/Studenten)
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.6. Personal
Ihre Pflichten als Arbeitgeber/in:
- Anmeldung
- Als Arbeitgeber benötigen Sie eine Betriebsnummer, die Sie beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
- Mit der achtstelligen Betriebsnummer melden Sie Ihren Mitarbeiter bei seiner Krankenkasse an. Dazu benötigen Sie von Ihrem Mitarbeiter
- eine Lohnsteuerkarte
- einen Versicherungsnachweis mit Sozialversicherungsnummer
- bei ausländischen Arbeitnehmer/innen: eine Arbeitserlaubnis
- Ihre Mitarbeiter müssen Sie außerdem bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden
- Minijobber (Höchsteinkommen 450 Euro) melden Sie bei der (Minijobzentrale) an.
Informieren Sie sich bei der Beauftragung von freien Mitarbeitern über deren Status. Stichwort "Scheinselbständigkeit". Lassen Sie sich dazu von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
- Sozialversicherung und Steuern
- Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre Mitarbeiter die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnen und mit Hilfe eines Beitragsnachweises bei der Krankenkasse des Beschäftigten melden und überweisen.
- Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) trägt allein das Unternehmen.
- Die Lohnsteuer wird vom Lohn bzw. Gehalt einbehalten und auf elektronischem Wege an das Finanzamt abgeführt. Nähere Informationen finden Sie dazu bei ElsterFormular.
- Urlaub
- Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr.
- Tarifverträge sehen meist längere Urlaubsfristen vor. Ihr zuständiger Arbeitgeberverband kann Ihnen Auskunft geben, ob es einen für Ihre Branche allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.
- Kündigung
- Erkundigen Sie sich nach den geltenden Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte.
- Bei längerer Beschäftigungsdauer erhöht sich diese Frist.
- Für Wehrpflichtige, Schwerbehinderte und werdende Mütter besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
[Hinweis: Klicken Sie mit der Maus auf die Punkte, zu denen Sie mehr erfahren möchten!]
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.6. Personal
Infotipp
Eingliederungszuschüsse:
Eingliederungszuschüsse erhalten Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen. Die Förderung soll bestimmte Defizite (z.B. lange Einarbeitungszeiten) bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen.
Zu den förderungsbedürftigen Personen gehören Arbeitnehmerinnen und -nehmer, deren Vermittlung erschwert ist, behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmerinnen und -nehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Kapitel 5: Das Unternehmen // 5.6. Personal
Infotipp
BMWi-Infoletter "GründerZeiten" Nr. 15: "Personal".
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten Mitarbeiter zu beschäftigen: Ob in Teilzeit oder als in Vollzeit. Jedes Beschäftigungsverhältnis bringt besondere rechtliche Regelungen mit sich. Erste Informationen dazu erhalten Sie in diesen Gründerzeiten.
Download und Bestellmöglichkeit: www.existenzgruender.de
BMWi-Existenzgründungsportal - Personal
Das Thema "Personal" wird von den meisten Gründern und jungen Unternehmern stiefmütterlich behandelt.
BMWi-Existenzgründungsportal - Übersicht "Was gehört in einen Arbeitsvertrag?"
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist die Schriftform.
Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung
Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, Fachkräfte zu finden, attraktive Arbeitgeber zu werden sowie mit qualifizierten Belegschaften wettbewerbsfähig zu bleiben.