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07.06.2017 -

Übergabeplanung

Einleitung

Legen Sie frühzeitig die einzelnen Etappen fest, die Sie für die Vorbereitung der Unternehmensübertragung bewältigen müssen.

Zwei Männer und eine Frau sitzen mit Laptops an einem Tisch.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung u.a. folgende Aufgaben:

  • Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die Übergabe vor. Wie stellen Sie sich die Übergabe vor? Der Betrieb sollte wirtschaftlich rentabel und wettbewerbsfähig sein. U.U. sind zusätzliche Investitionen notwendig.
  • Ziehen Sie externe Sachverständige zu Rate, um den Wert Ihres Unternehmens festzustellen.
  • Informieren Sie sich über alle steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen einer Übertragung. Ggf. ist es ratsam, die Rechtsform zu wechseln.
  • Prüfen Sie, ob Ihre bisherige Altersvorsorge ausreichend ist oder ob Sie zusätzlich auf den Erlös aus der Unternehmensveräußerung angewiesen sind. Stellen Sie auch fest, ob der von Ihnen avisierte Unternehmensausstieg mit dem Auszahlungstermin Ihrer privaten Rentenversicherung korrespondiert.
  • Erstellen Sie einen "Steckbrief" für Ihren zukünftigen Nachfolger. Über welche persönlichen und fachlichen Qualifikationen sollte er oder sie verfügen?
  • Stellen Sie fest, welche erbrechtlichen Regelungen und Ansprüche mit der Übertragung des Unternehmens verbunden sind.
  • Und schließlich: Planen Sie für die Zukunft: Was werden Sie nach dem Ausstieg aus Ihrem Unternehmen tun?

Externe Hilfe

Nehmen Sie auf jeden Fall die Hilfe der Kammern sowie eines Unternehmens- und Steuerberaters sowie Notars und Rechtsanwalts in Anspruch. Um Konflikte zu vermeiden bzw. rasch beizulegen, kann es sinnvoll sein, bei Gesprächen zwischen Ihnen und dem Nachfolger sowie Ihrer Familie, Führungskräften und Mitarbeitern einen externen Moderator hinzuzuziehen.

Unternehmensbeirat

Hilfreich kann auch die Einsetzung eines Beirates sein. Dieser kann bei weit reichenden Entscheidungen zu Rate gezogen werden oder bei Konflikten als Schiedsstelle fungieren. Der Einsatz eines Unternehmensbeirates über den Zeitpunkt der Übertragung hinaus kann sinnvoll sein, wenn

  • Sie sich einen gewissen unternehmerischen Einfluss sichern wollen,
  • der Geschäftsverlauf nach der Übergabe noch überwacht werden soll,
  • wesentliche Kompetenzen noch nicht vollständig auf den Nachfolger übertragen werden sollen.

Zum Beirat können Steuer-, Rechts-, Unternehmens- und Finanzberater der Hausbank gehören, aber auch interne oder externe Kommunikationsberater.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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