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07.06.2017 -

Kommunikation

Einleitung

Ob die Unternehmensübergabe gelingt oder nicht, hängt zu einem großen Teil von der Mitwirkung aller Beteiligten ab. Dazu gehören die Familie, die Mitarbeiter, die Geschäftspartner und die Kunden.

Geschäftsleute sitzen gemeinsam an einem Tisch, lachen und unterhalten sich.

Die Familie

Frühzeitige Gespräche mit allen Familienangehörigen sind absolut notwendig. Vor allem im Einzelhandel, im Handwerk und in der Gastronomie gehört dazu auch der oder die mitarbeitende Lebenspartner/in. Darüber, was mit dem Unternehmen geschehen soll, muss eine Einigung erzielt werden, die von der gesamten Familie getragen wird. Um eine mögliche Frontenbildung zu verhindern, kann ein externer Moderator eingeschaltet werden.

Die Mitarbeiter

Sowohl der bisherige als auch der neue Betriebsinhaber sind verpflichtet, die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Zeitpunkt und den Grund des Übergangs sowie dessen rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen zu informieren (§ 613 a V BGB). Ferner muss das Personal über eventuelle sie betreffende Maßnahmen schriftlich unterrichtet werden. Arbeitnehmer haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber zu widersprechen. In diesem Fall bleibt er bei seinem bisherigen Arbeitgeber. Er läuft allerdings Gefahr, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, wenn er im Unternehmen nicht weiter beschäftigt werden kann. Der Widerspruch muss dem bisherigen oder neuen Betriebsinhaber schriftlich und innerhalb eines Monats nach Übertragung vorgelegt werden. Neben den rein formalen Informationspflichten des Nachfolgers, sollte in Mitarbeitergesprächen (Gruppen- und Einzelgespräche) die wichtige Bedeutung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Unternehmen hervorgehoben werden.

Die Geschäftspartner und Kunden

Familienbetriebe pflegen zu ihren Kunden, Geschäftspartnern und Kapitalgebern häufig ein besonders enges Verhältnis, das durch Vertrauen in Qualität, Zuverlässigkeit und einen eigenen zwischenmenschlichen Umgang geprägt ist. Dreh- und Angelpunkt dieses Verhältnisses ist der Unternehmensinhaber bzw. die -inhaberin.

Kunden, Geschäftspartner und Kapitalgeber müssen darauf vertrauen können, dass das gute Verhältnis fortgesetzt wird. Ein gutes, offenes und vertrauensvolles Verhältnis zur Hausbank ist das Fundament für erfolgreiches Wirtschaften. Vor allem beim Rating spielt das Vertrauen in die Kompetenz und Zuverlässigkeit der Unternehmerperson eine wichtige Rolle. Zu den Aufgaben des Übergebers zählt daher nicht nur, seine Hauptkunden und Geschäftspartner über den anstehenden Führungswechsel im Unternehmen zu informieren: Er muss sie auch davon überzeugen, dass er das Unternehmen in die richtigen Hände legt und einer weiteren vertrauensvollen Geschäftsbeziehung nichts im Wege steht. Dabei sollte er die Nachfolgerin oder den Nachfolger - wenn möglich - persönlich vorstellen und ihn über die Besonderheiten der jeweiligen Geschäftsbeziehungen informieren.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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