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19.09.2014 -

Patente und Schutzrechte

Einleitung

Ein Schutzrecht bietet seinem Besitzer die Möglichkeit, seine Produkt- oder Verfahrensidee für einen festgelegten Zeitraum allein zu vermarkten.

Schutzrechte werden in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Für einen weiterreichenden Schutz kommt auch eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder bei anderen ausländischen Patentämtern in Betracht.

Je nachdem, ob man ein Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen schützen lassen möchte, stehen verschiedene Schutzrechte zur Verfügung:

Patente

Patente können nur auf wirklich "patentfähige" Erfindungen angemeldet werden. Sie müssen "technischen Charakter" besitzen, "gewerblich anwendbar", tatsächlich neu und wirklich erfunden worden sein. Was "patentfähig" ist, lässt sich oftmals nur mit Hilfe eines Patentanwalts bzw. bei der Prüfung durch das Patentamt klären.

Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster kann für alle technischen Erfindungen (keine Verfahren) angemeldet werden. Unterschied zum Patent: Die Schutzdauer ist kürzer, der erfinderische Wert darf geringer sein.

Marken

Als Marken können Worte, Buchstaben, Zahlen, Logos usw. geschützt werden. Durch die Eintragung ins Markenregister wird es Dritten untersagt, die geschützte Marke für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.

Design

Eingetragene Designs schützen Farb- und Formgestaltung von industriell oder handwerklich hergestellten Produkten. Dazu gehören Bekleidung, Möbel, grafische Symbole.

Firma

Der Name eines Unternehmens ist bei der Unternehmensgründung durch die Eintragung ins Handelsregister geschützt. Dieser Name darf daraufhin in derselben Region und in derselben Branche nicht noch einmal verwendet werden. Überregional lassen sich Firmennamen als Marken beim Deutschen Markenamt schützen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Im Unterschied zu den o.g. Schutzrechten muss das Urheberrecht nicht beantragt werden. Es entsteht automatisch.

Chef oder Angestellter: Wem gehören Patent und Gebrauchsmuster?

Kreative Geister kommen nicht selten auf ihre schutzwürdigen Ideen, noch während sie bei Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen angestellt sind (= Arbeitnehmererfindung). In diesem Fall müssen Arbeitnehmer ihre Idee oder Erfindung zunächst ihrem Arbeitgeber grundsätzlich schriftlich melden und ihm die Möglichkeit einräumen, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Monaten schriftlich erklären, ob er dies will. Die Details regelt das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen.

Förderung

Die Anmeldung und anschließende Verwertung eines Patents oder anderen Schutzrechts kann finanziell gefördert werden. Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung, ob eine Förderung in Frage kommt. Das Förderprogramm Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – WIPANO des BMWK unterstützt mit seinem Förderschwerpunkt Unternehmen - Patentierung kleine und mittlere Unternehmen, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt.

Anmeldung

Als Faustregel für die Anmeldung gilt: So früh wie möglich! Es ist ein großes Risiko, mit einer Schutzrechtsanmeldung zu warten. Andererseits ist zu einem frühen Zeitpunkt der kommerzielle und gesellschaftsrechtliche Rahmen für eine Existenzgründung oft noch gar nicht gegeben. Trotzdem sollte der Erfinder sein Werk auf seinen Namen anmelden. Mit dem erteilten Patent kann er bei Banken und Gesellschaftern immerhin seine technische Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Rechtzeitig Informationen über bestehende Schutzrechte einholen

Viele Patentanmeldungen werden aufgrund fehlender Neuheit der Idee nicht erteilt. Damit wurden Zeit und Geld für die Entwicklungsarbeit umsonst investiert. Informieren Sie sich daher frühzeitig in einschlägigen Datenbanken über die Inhalte der weltweit offen gelegten Patente und Patentanmeldungen. Eine Recherche kann folgende Fragen klären:

  • Wie ist der derzeitige Stand der Technik?
    (Ist die Erfindung wirklich NEU?)
  • In welchen Gebieten könnten neue Problemlösungen benötigt werden?
  • Gibt es schon Lösungen oder Schutzrechte für das Problem, das die Erfindung beinhaltet?
  • Welche Mitbewerber gibt es auf dem betreffenden Gebiet?
  • Haben Wettbewerber ähnliche Schutzrechte angemeldet und besteht die Gefahr von Schutzrechtskollisionen?
  • Welche Möglichkeiten der Anmeldung für die Erfindung bestehen, um einen möglichst großen Schutz zu erhalten?

Kosten und Offenlegung der Idee

Kosten entstehen durch Anmelde- und Jahresgebühren und für den Patentanwalt. Hinzu kommen der Zeitaufwand für die Ausarbeitung der Anmeldung und die öffentliche Bekanntmachung der Neuerung nach spätestens 18 Monaten.

Übrigens: Wurde die Erfindung Dritten vor der Anmeldung schriftlich oder mündlich zugänglich gemacht (z.B. in einem Vortrag auf einem wissenschaftlichen Kongress), gilt sie nicht mehr als neu! Der Patentschutz ist damit nicht mehr möglich.

Warnhinweis des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)

Das DPMA warnt vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen. Unternehmen erhalten immer wieder Schreiben mit teilweise behördenähnlichen Bezeichnungen, die sich auf eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim DPMA beziehen. Das DPMA warnt davor und veröffentlicht auf seiner eine Liste von bisher bekannten Anbietern solcher „Angebote" bzw. „Zahlungsaufforderungen", die nicht im Zusammenhang mit den Aufgaben und Leistungen des DPMA stehen.

Schutzrechte gegen Lizenz abgeben

Unternehmen können ein Schutzrecht auch verkaufen oder gegen eine kostenpflichtige Lizenz verpachten. Dies gilt generell für jedes Schutzrecht, trifft aber hauptsächlich auf Patente zu. Für die Suche nach potenziellen Käufern oder Lizenznehmern bieten sich verschiedene Technologie- und Ideenbörsen an.

Fremde Schutzrechte gegen Lizenz nutzen

Die technologische Entwicklung geht rasant voran. Viele geschützte Erfindungen bleiben ungenutzt. Existenzgründer und Unternehmen können daher brachliegende Erfindungen für eigene Zwecke nutzen. Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet in seinem die Möglichkeit der Recherche an.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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