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18.09.2014 -

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie Ihrem Vertragspartner vorgeben. Die Vertragsbedingungen müssen also nicht jedes Mal aufs Neue individuell ausgehandelt werden.

Sie können die AGB im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften an Ihre unternehmerischen Bedingungen angepassen und dann bei Vertragsabschlüssen einsetzen. Damit wird auch der Vorteil von AGB deutlich: Sie vereinfachen den Geschäftsverkehr enorm.

Welche Inhalte Sie in Ihren AGB berücksichtigen sollten, sehen Sie in unserer Übersicht: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (PDF, 206  KB).

Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Damit die AGB wirksam werden, müssen sie in den jeweiligen Vertrag miteinbezogen werden. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern

  • muss der Verwender vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen. Sie müssen im Vertragsschreiben, im Angebotsschreiben oder der Bestellung klar und deutlich sowie unübersehbar aufgenommen werden.
  • Kommt der Vertrag nicht schriftlich zustande (z.B. Autowaschanlage, Restaurant, Personenbeförderung) müssen die AGB deutlich sichtbar am Ort des Vertragsschlusses ausgehängt werden.
  • muss der Vertragspartner die Möglichkeit haben, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und sein Einverständnis zu erklären. Die Einverständniserklärung kann dadurch zustande kommen, dass der Vertrag geschlossen wird.

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen

  • muss dem Vertragspartner zwar nicht die Möglichkeit gegeben werden, Kenntnis der AGB zu erhalten. Um Missverständnisse und womöglich Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte im Angebotsschreiben allerdings darauf werden.

Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung muss der Kunde ausdrücklich den AGB widersprechen, wenn diese bei den vorangegangenen Geschäften zugrunde gelegt wurden. Dies gilt auch für AGB, die branchenüblich immer wieder zugrunde gelegt werden (Speditions-, Bank-, Versicherungsgewerbe).

AGB im Online-Handel

Neben den gesetzlichen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB müssen zusätzliche Vorschriften beachtet werden. Die Kenntnisnahme der AGB muss beispielsweise bestätigt werden. Lesen Sie mehr zu den besonderen Anforderungen des IT-Rechts.

Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

  • einfache, für Laien geeignete Formulierung;
  • übersichtliche Gestaltung, nachvollziehbarer Aufbau;
  • „ins Auge fallende“ Positionierung im Vertrags-, Auftrags- oder Bestellschreiben;
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des AGB-Gesetzes § 305 BGB, insbesondere Beachtung der aufgeführten unzulässigen und bedingt zulässigen Klauseln;
  • Beachtung der unterschiedlichen Regelungen für Verbraucher- und Unternehmer-Kunden.

Hinweis auf Schlichtungsstelle

Unternehmen müssen auf ihren Webseiten und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Kunden darüber informieren, ob und ggf. über welche Schlichtungsstelle sie am Schlichtungsverfahren teilnehmen. Grundlage ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Informationspflichten gelten auch dann, wenn das Unternehmen nicht am Schlichtungsverfahren teilnimmt. Bei einer Verletzung drohen kostspielige Abmahnungen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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