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17.09.2014 -

Lohn & Gehalt

Einleitung

Wie berechne ich das Gehalt meines zukünftigen Mitarbeiters? Wir stellen Ihnen ein Beispiel für eine Gehaltsberechnung vor.

Ein Arbeitgeber bietet einem Bewerber ein Brutto-Gehalt in einer bestimmten Höhe an. Dieses Brutto-Gehalt besteht aus (Stand: 2022):

Dem Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge:

  • 7,3 % Krankenversicherung (allg. Beitragssatz), 7 % (ermäßigter Beitragssatz)
    einkommensabhängiger Zusatzbeitrag wird durch KV festgelegt und zur Hälfte vom AN bezahlt
  • 9,3 % Rentenversicherung
  • 1,2 % Arbeitslosenversicherung
  • 1,525 % Pflegeversicherung (mit Kind), 1,875 % (ohne Kind). In Sachsen: 2,025 % mit Kind / 2,375 % ohne Kind.
    + Lohnsteuer je nach Steuerklasse und Einkommen
    + Netto-Gehalt
    = Brutto-Gehalt

Der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer beziehen sich jeweils auf das vorgesehene Brutto-Gehalt. Um festzustellen, wie hoch die Gesamtbelastung für ein Gehalt ist, muss der Arbeitgeber zum Brutto-Gehalt noch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge addieren:

Brutto-Gehalt
+ Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge (Prozentzahlen beziehen sich auf Brutto-Gehalt):

  • 7,3 % Krankenversicherung (allg. Beitragssatz), 7 % (ermäßigter Beitragssatz)
    Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag wird durch die KV festgelegt und zur Hälfte vom AG bezahlt.
  • 9,3 % Rentenversicherung
  • 1,2 % Arbeitslosenversicherung
  • 1,525 % Pflegeversicherung (PV) (in Sachsen: 2,025 %)
    = Gesamtbelastung für Arbeitgeber

Allein vom Arbeitgeber sind zu tragen:

Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze stellt das maximale Bruttoeinkommen dar, das bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Der Einkommensanteil, der über diesem Grenzbetrag liegt, bleibt beitragsfrei. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich die Höchstgrenze zur Berechnung der Beiträge (Beitragsbemessungsgrenze) auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.837,50 Euro (Ost und West). Für die allgemeine Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung beträgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze 7.050 Euro (West) und 6.750 Euro (Ost).

  • 0,09 % Insolvenzgeldumlage
  • U1 – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (für Unternehmen, die nicht mehr als 30 Mitarbeiter regelmäßig beschäftigen). Höhe der Umlage legt die Satzung der jeweiligen Krankenkasse fest.
  • U2 – Mutterschaftsaufwendungen. Höhe der Umlage legt die Satzung der jeweiligen Krankenkasse fest.
  • Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird an die zuständige Berufsgenossenschaft abgeführt. Die Beitragshöhe hängt von der jeweiligen Gefahrenklasse ab.

Mindestlohn

Der allgemeine gesetzliche Mindeststundenlohn beträgt 9,82 Euro brutto je Stunde (2022). Zum 1. Juli 2022 erhöht er sich auf 10,45 Euro, zum 1. Oktober 2022 dann auf 12 Euro. Er gilt ohne Ausnahmen für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Unabhängig davon, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt. Dies gilt auch für Minijobber und ausländische Arbeitnehmer, sofern diese Arbeitsleistungen in Deutschland erbringen.

Mit dem Mindestlohn sind für Arbeitgeber in bestimmten Branchen Aufzeichnungspflichten verbunden (siehe ). Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen generell, unabhängig von der Branche, deren Arbeitszeiten aufzeichnen (Ausnahme: geringfügige Beschäftigte in Privathaushalten). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Sonder- und Ausnahmeregelungen. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des .

Künstlersozialabgabe

Unternehmen, die den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen ermöglichen oder regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen (z.B. Werbeagenturen, Verlage, Galerien, Ausbildungseinrichtungen), müssen eine Künstlersozialabgabe an die abführen. Der Abgabesatz beträgt für das Jahr 2022 4,2 Prozent. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (). Bei den Entgelten kann es sich um Honorare, Gagen, Lizenzen, Tantiemen, Ankaufpreise und andere Formen der Bezahlung handeln.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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